Sanierungsoffensive legt Fokus auf Kesseltausch und Solarbonus
3. Februar, 2026
Der Run auf die Sanierungsoffensive hält weiter an. Nach etwa drei Monaten sind bereits ca. zwei Drittel (rund 240 Mio. Euro) des Budgets weg. Um die noch übrigen Budgetmittel im Sinne des Klimaschutzes bestmöglich einzusetzen, legt die Sanierungsoffensive von nun an den Fokus auf den Kesseltausch (inkl. Solarbonus), denn der Kesseltausch erzielt eine deutlich höhere CO₂-Einsparung pro eingesetztem Euro als die Gebäudesanierung. Förderanträge für den Sanierungsbonus sind nicht mehr möglich.
Umweltminister Norbert Totschnig dazu in einer Presseaussendung: “Die Sanierungsoffensive wirkt und ist ein wichtiger Beitrag zur Reduktion der Treibhausgase sowie zum Aufschwung für Österreich. Gleichzeitig ist es unser Anspruch, besonders in Zeiten knapper Budgets die vorhandenen Mittel möglichst effizient auf CO₂-Einsparung auszurichten. Deshalb setzen wir mit dem restlichen Jahresbudget einen klaren Schwerpunkt auf den Kesseltausch.”
Mittelzuweisung zu Kesseltausch verbessert Planbarkeit
Auch der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich, dessen Mitglied Austria Solar ist, begrüßt die Neuausrichtung der Sanierungsoffensive in einer Aussendung: “Das ist zweifellos eine gute Nachricht und ein wichtiges Signal für die Wärmewende”, so Geschäftsführerin Martina Prechtl-Grundnig. Insbesondere die Planbarkeit für die Heizungsbranche wird durch diesen Schritt erhöht, drohte durch schnell ausgeschöpfte Fördertöpfe eine erneute “Stop-and-Go-Politik” am Heizungsmarkt.
Langfristig fordert der EEÖ einen Mix aus Förderungen und ordnungspolitischen Maßnahmen, damit die Wärmewende gelingt. Auch die Gebäudesanierung, die durch Einstellung des Sanierungsbonus nun gedämpft wird, soll dabei weiter eine Rolle spielen: “Energetische Sanierungen sind ein zentraler Baustein der Wärmewende. Auch die Bauwirtschaft braucht hier Kontinuität und langfristige Anreize”, so Prechtl-Grundnig.
Noch mehr Klimaschutz mit Solarbonus
Besonders klimafreundlich wird der Kesseltausch, wenn die Heizungsbesitzer:innen beim Kesseltausch auch eine thermische Solaranlage installieren. Dafür gibt es noch einmal den 2.500 € Solarbonus oben drauf! Solarwärme-Anlagen arbeiten CO₂-frei und übernehmen im Sommerhalbjahr die Wärmeversorgung. So lassen sich noch mehr Brennstoff (in Kombination mit einer Holzheizung) bzw. Strom (in Kombination mit einer Wärmepumpe) und damit Kosten sparen!
Alle Infos zur Sanierungsoffensive bzw. dem Kesseltausch mit Solarbonus finden Sie auf unserer Förderübersichtsseite!
100 Projekte Raus aus Gas: Neue Broschüre zeigt, wie Gasausstieg in Wien klappt
18. Dezember, 2025
Die Stadt Wien verfolgt das Ziel, bis 2040 in allen Gebäuden Wärme und (bei Bedarf) Kühlung klimaneutral, emissionsfrei und erneuerbar bereitzustellen. Dafür müssen in den nächsten Jahren rund 600.000 Haushalte von fossilen Heizsystemen – insbesondere Gas – umgestellt werden, da sie derzeit 90 % der CO₂-Emissionen im Gebäudebereich verursachen. “Raus aus Gas” ist ein Programm der Stadt Wien, das maßgeblich zum Gelingen der Wärmewende beitragen soll.
Im Zuge dieses Programms wurde die Initiative “100 Projekte Raus aus Gas” ins Leben gerufen, die gelungene Praxisbeispiele sichtbar macht. Speziell die in Wien weit verbreiteten mehrgeschoßige Wohnbauten ohne Fernwärmeanschluss standen dabei im Mittelpunkt. Die Bilanz der präsentierten Umsetzungen ist beeindruckend: 1.861 Wohnungen mit einer Gesamtnutzfläche von über 243.000 Quadratmetern wurden auf erneuerbare Energien umgestellt und dabei 1.030 Gaskessel durch fossilfreie Heizsysteme ersetzt.
Cover der Broschüre
Knapp ein Fünftel der Projekte setzt auch auf Solarwärme! Sie kommt in unterschiedlichen Bereichen zum Einsatz, darunter die klassische Anwendung zur Warmwasserbereitung, aber auch zur Heizungsunterstützung oder der Regeneration von Erdsonden.
Das sind die 19 Gebäude mit einer Solarwärme-Anlage:
“100 Projekte Raus aus Gas” ist eine Initiative der Abteilung Energieplanung der Stadt Wien, die von UIV Urban Innovation Vienna, der Klima- und Innovationsagentur Wien, begleitet und unterstützt wird. Ab 2026 wird der Fokus der Initiative auf Betriebe, Bildungsstätten, Bürogebäude und andere Nichtwohngebäude ausgeweitet. Gebäudeeigentümer:innen können ihre Projekte weiterhin einreichen – unabhängig davon, ob sie bereits abgeschlossen sind oder sich noch in Planung befinden. Weitere Informationen dazu gibt es hier.
Solarpflicht kommt: Neue OIB-Richtlinie veröffentlicht
17. Oktober, 2025
Auf dem Weg zur Umsetzung der in der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) vorgegebenen Solarpflicht in Österreich ist ein weiterer Schritt getan. Die neue OIB-Richtlinie 6 zu Energieeinsparung und Wärmeschutz wurde veröffentlicht und beinhaltet die genauen Vorgaben, ab wann und auf welchen Gebäudetypen verpflichtend Solaranlagen errichtet werden müssen. Dabei sind alle Solartechnologien gleichberechtigt: Die Solarpflicht lässt sich durch Solarwärme, Photovoltaik oder PVT-Hybridkollektoren erfüllen.
Los geht es schon in knapp über einem Jahr, wenn ab Jänner 2027 öffentliche Gebäude und Nicht-Wohngebäude nicht mehr ohne Solarenergie neu gebaut werden dürfen. Ab 2028 wird die Solarpflicht schrittweise auch auf bestehende öffentliche Gebäude ausgeweitet. Und ab 2030 darf überhaupt kein Neubau mehr ohne Solaranlagen gebaut werden, denn dann gilt die Solarpflicht auch für neue Wohngebäude.
Hier die tabellarische Übersicht, übernommen aus der OIB-Richtlinie 6:
Beginn der Vorschrift
Gebäudetypen
Gesamtnutzfläche
ab 01.01.2027
auf allen neuen öffentlichen Gebäuden und auf allen neuen Nicht-Wohngebäuden und neuen Sonstigen konditionierten Gebäuden
mehr als 250 m²
ab 01.01.2030
auf allen neuen Wohngebäuden
—
ab 01.01.2030
auf allen neuen überdachten Parkplätzen, die physisch an Gebäude angrenzen
—
ab 01.01.2028
auf allen bestehenden öffentlichen Gebäuden
mehr als 2.000 m²
ab 01.01.2029
auf allen bestehenden öffentlichen Gebäuden
mehr als 750 m²
ab 01.01.2031
auf allen bestehenden öffentlichen Gebäuden
mehr als 250 m²
ab 01.01.2028
auf bestehenden Nicht-Wohngebäuden und bestehenden Sonstigen konditionierten Gebäuden, wenn das Gebäude einer größeren Renovierung oder einer Maßnahme unterzogen wird, die eine behördliche Genehmigung für Gebäuderenovierungen, Arbeiten auf dem Dach oder die Installation eines gebäudetechnischen Systems erfordert
mehr als 500 m²
Solargebot in der OIB-Richtlinie 6, Energieeinsparung und Wärmeschutz (September 2025), Seite 14 (Download hier)
OIB-Richtlinien sind an sich zwar noch nicht rechtsverbindlich, in der Praxis werden sie aber meistens 1:1 in die Bauordnungen der Bundesländer übernommen. Die rechtliche Verankerung der Solarpflicht in den einzelnen Landesbauordnungen ist daher wohl nur noch eine Frage der Zeit.
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