Solarfassade

Förderübersicht betrieblich

Bundesförderungen

Mehrere Bundesförderungen für Solarwärme können von Betrieben in ganz Österreich beantragt werden:

 

Großanlagenprogramm des Klima- und Energiefonds 2023

Der Klima- und Energiefonds hat in seinem Jahresprogramm 2023 die Fortsetzung des Großanlagenprogramms angekündigt. Das Gesamtbudget wird 13,5 Mio. Euro betragen und die Rahmenbedingungen der Förderung bleiben im Wesentlichen gleich. Die wichtigsten Eckdaten finden Sie unten. Sobald das neue Förderprogramm gestartet wird, finden Sie dann alle zusätzlichen Infos und nützlichen Links hier.

  • Förderung für Solare Großanlagen ab 50 m² Kollektorfläche, mit Schwerpunkt auf besonders große Anlagen über 5.000 m².
  • Machbarkeitsstudien für Großprojekte mit mehr als 5.000 m² werden bis zu 100 % gefördert – zur Vorbereitung von Investitionen in Großanlagen
  • Sechs Themenfelder, um integrative Energiesysteme, neue Technologien und besonders große Anlagen (> 5.000 m²) zu forcieren
  • Bei der Projektauswahl werden Projekte mit EU-Kofinanzierung erstgereiht
  • Besonders innovative Projekte sowie Projekte über 5.000 m² Bruttokollektorfläche werden in das Begleitforschungsprogramm aufgenommen

Förderprogramm Solare Großanlagen auf Website des Klima- und Energiefonds 2021

Leitfaden zum Förderprogramm Solare Großanlagen 2021

Website Förderprogramm Solare Großanlagen


Umweltförderung im Inland (UFI)

  • Thermische Solaranlagen bis 100 m² Kollektorfläche werden bei Standardkollektoren mit 150 EUR pro m² und bei Vakuumkollektoren mit 195 EUR pro m² Kollektorfläche gefördert. Für Luftkollektoren erhält man 125 EUR pro m². Einen Bonus von jeweils 10 EUR pro m² gibt es, wenn die Solaranlage das österreichische Umweltzeichen trägt bzw. gleichzeitig eine Holzheizung errichtet wird. Die Förderung beträgt max. 30 % der förderfähigen Kosten. Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung einzubringen.
  • Thermische Solaranlagen über 100 m² Kollektorfläche werden entsprechend der CO2-Einsparung der Anlage gefördert, pro eingesparter Tonne CO2 erhält man 1.500 EUR, wobei max. 20 % der förderfähigen Kosten übernommen werden und die Mindestinvestition für förderfähige Anlagen bei 10.000 EUR liegt. Mehr Infos zur Förderberechnung finden Sie hier ab Seite 10. Der Förderantrag muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, gestellt werden.
  • In beiden Fällen gilt:
    • Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss vergeben.
    • Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und
      konfessionelle Einrichtungen.
    • Gefördert werden Anlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizung und Prozesswärme.

Weitere Infos zu den Förderungen und Einreichunterlagen: für Thermische Solaranlagen bis 100 m² und Thermische Solaranlagen über 100 m².


Energiezentralen zur innerbetrieblichen Wärme- und Kältebereitstellung

Das Förderprogramm zu Energiezentralen ist eine Zusammenführung verschiedender Förderungen unter dem Systemgedanken der Energiewende.

  • Gefördert werden Energiezentralen, die eine Kombination von besonders innovativen und energieeffizienten Maßnahmen enthalten
  • Die Förderung beträgt bis zu 45 % der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten
  • Es müssen mindestens drei der folgenden fünf Maßnahmen gesetzt werden:
    • Errichtung einer erneuerbaren Wärme- oder Kälteanlage (z.B. Solarthermie)
    • Errichtung oder Erweiterung von innerbetrieblichen primären Verteilnetzen (z.B. Mikronetz am Firmengelände)
    • Optimierung der Energiebereitstellung/-verteilung (z.B. intelligente Regelungen, optimierte Solarspeicher inkl. Speicher- und Lastmanagement)
    • Errichtung einer Wärmerückgewinnung oder eines Free-Cooling-Systems
    • Maßnahmen zur Sektorkopplung (z.B. Einbindung von eigenen Photovoltaikanlagen

Details und Förderleitfaden finden Sie auf der Infoseite der KPC.

Burgenland

Derzeit gibt es im Burgenland keine Solarwärme-Landesförderung für Betriebe. Selbstverständlich können aber die Bundesförderungen in Anspruch genommen werden.

 

Kärnten

Alternativenergieförderung Kärnten: Die Landesförderung für Betriebe wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses in Höhe von 50 % der anerkennbaren Investitionskosten unter Einbeziehung möglicher EU-Förderungen oder Bundesförderungen. Maximale Förderhöhe 150 € pro m2 Bruttokollektorfläche.

Gilt für: Betriebe, Landwirte, Privatzimmervermieter, öffentliche Einrichtungen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie gemeinnützige Vereine

Laufzeit: bis 30.06.2023

Infoblatt

Niederösterreich

Ökomanagement Niederösterreich: Das Land Niederösterreich fördert Beratungen im Energiebereich für Unternehmen jeglicher Größe sowie Non-Profit-Organisationen mit bis zu 50 % der Beratungskosten, bei NPOs sogar bis zu 75 %. Mehr Informationen finden Sie hier.

 

Förderung für Gemeinden:

Das Land Niederösterreich fördert Gemeinden bei der Investition in thermische Solaranlagen in mehreren Bereichen:

  • Im Rahmen der Bedarfszuweisung “Energie-Spar-Gemeinde” wird die Installation einer Solarwärme-Anlage auf einer öffentlichen Sportanlage oder Freizeiteinrichtung mit 30 % der Investitionskosten bzw. bis zu 5.000 € gefördert. Mehr Infos hier.
  • Gemeinden können bis zu 25 % der Kosten für die Errichtung von Solaranlagen bei Neubauten und Sanierungen von Schulen und Kindergärten vom Land NÖ gefördert bekommen. Voraussetzung ist, dass die Investitionskosten zwischen 10.000 € und 100.000 € liegen. Darüber wird ein Annuitätenzuschuss gewährt. Mehr Infos hier.
  • Gemeinden, die bereits eine Bundesförderung für Investitionen in eine erneuerbare Wärmeversorgung erhalten, können über die Aktion “Klimaschutz in Gemeinden” eine zusätzliche Förderung für u.a. die Installation einer Solarwärme-Anlage in Anspruch nehmen. Der Fördersatz beträgt max. 30 % der Investitionskosten bzw. max. 300.000 €. Mehr Infos hier.

Oberösterreich

Zusätzlich zur Bundesförderung (UFI, siehe Bundesförderungen) fördert das Land Oberösterreich Solarwärme-Anlagen wie folgt:

Landesförderung für thermische Solaranlagen kleiner 100 m2: Bei Neuanlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung beträgt die Basisförderung für Betriebe in Oberösterreich 20 % der Bundesförderung, mittlere Unternehmen bekommen einen Zuschlag von 20 %, Kleinunternehmen 30 %. Für Neuanlagen für sonstige Einsatzzwecke beträgt die Basisförderung 35 % der Bundesförderung, für KMUs gibt es ebenso den Zuschlag von 20 bzw. 30 %. Die Zuschläge sind kumulierbar. Die Gesamtförderung (Bund/Land) ist mit max. 50 % der vom Bund ermittelten förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.

Gilt für: Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen, Organisationen, die unternehmerisch tätig sind

Laufzeit: Bis 31.12.2026

Infoseite

 

Landesförderung für thermische Solaranlagen größer/gleich 100 m2: Bei Neuanlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung beträgt die Basisförderung für Betriebe in Oberösterreich 20 % der Bundesförderung, mittlere Unternehmen bekommen einen Zuschlag von 20 %, Kleinunternehmen 30 %. Für Neuanlagen für sonstige Einsatzzwecke beträgt die Basisförderung 35 % der Bundesförderung, für KMUs gibt es ebenso den Zuschlag von 20 bzw. 30 %. Die Zuschläge sind kumulierbar. Die Gesamtförderung (Bund/Land) ist mit max. 50 % der vom Bund ermittelten förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.

Gilt für: Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen, Organisationen, die unternehmerisch tätig sind

Laufzeit: Bis 31.12.2026

Infoseite

 

Weitere Fördermaßnahmen:

 

Thermische Solaranlagen für Gemeinden: Auch Gemeinden werden vom Land OÖ bei der Errichtung einer Solarwärme-Anlage gefördert. Beantragt eine Gemeinde eine Bundesförderung für die Errichtung einer thermischen Solaranlage (siehe Bundesförderungen), schlägt das Land OÖ noch einmal 80 % der genehmigten Bundesförderung drauf. Dazu sind kumulierbare Zuschläge von jeweils 10 % möglich, wenn die Gemeinde eine Klimabündnis-Gemeinde und/oder die Finanzkraftkopfquote der Gemeinde lt. Bezirks­umlagegesetz einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet. Somit sind bis zu 100 % der Bundesförderung als zusätzliche Landesförderung möglich!

Laufzeit: Bis 31.12.2026

Infoseite

Salzburg

Das Land Salzburg fördert die Errichtung thermischer Solaranlagen wie folgt:

  • Thermische Solaranlagen werden mit max. 35 % der Investitionskosten gefördert, die Staffelung der Förderhöhe erfolgt nach der Kollektorfläche:
  • Förderung für den 1. – 7. m² Kollektor je 250 Euro pro m² Kollektorfläche
  • Förderung für den 8. – 21. m² Kollektor je 100 Euro pro m² Kollektorfläche
  • Achtung: detaillierte technische Fördervoraussetzungen in Salzburg beachten (siehe Richtlinie)!
  • Die Kollektoren müssen das Austria Solar Gütesiegel oder zumindest „Solar Keymark“ aufweisen.

Die Förderung gilt für: Landwirten, Vereinen, Konfessionsgemeinschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts

Gebietskörperschaften können die Förderung in Anspruch nehmen, sofern keine Mittel durch den Gemeindeausgleichsfonds (GAF) gewährt werden. Unternehmen können die Förderung in Anspruch nehmen, sofern eine Förderung aus anderen Mitteln des Landes nicht möglich ist.

Weitere Infos finden Sie in der auf der Website des Landes Salzburg und in der Förderichtlinie.

Steiermark

Förderung von solarthermischen Anlagen:

Das Land Steiermark fördert Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter:innen, Jahresumsatz unter 2 Mio. €) mit einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen, sofern eine De-minims Förderung möglich ist (der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200.000 EUR nicht überschreiten). Dabei gelten folgende Kriterien:

  • Die Förderung beträgt grundsätzlich 300 Euro pro m² Bruttokollektorfläche.
  • Die Förderung beträgt maximal 30 % der förderbaren Investitionskosten.
  • Die Kollektorfläche muss mind. 4 m² groß sein, die maximale Förderfläche beträgt 30 m².
  • Die Förderung gilt auch für den Neubau.
  • Die Kollektoren müssen das Austria Solar Gütesiegel oder zumindest „Solar Keymark“ aufweisen. Ein Wärmemengenzähler muss außerdem installiert sein.

Laufzeit: bis 31.12.2023

Infoseite

Tirol

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol: Die Landesförderung für Betriebe beträgt bis zu 30 % der im Rahmen der „Umweltförderung im Inland“ gewährten Bundesförderung.

Gilt für: Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Infoblatt

Vorarlberg

Energiesparen für KMU in Vorarlberg: Die Landesförderung für Betriebe beträgt bis zu 30 % der im Rahmen der „Umweltförderung im Inland“ gewährten Bundesförderung und ist mit 10.000 € pro Projekt begrenzt

Gilt für: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß EU-Definition

Infoblatt

Wien

Derzeit gibt es in Wien keine Solarwärme-Landesförderung für Betriebe. Selbstverständlich können aber die Bundesförderungen in Anspruch genommen werden.

Grundsätzlich gilt: Sämtliche Förderungen unterliegen der De-minimis-Verordnung der EU bzw. der AGVO (siehe auch AEUV Artikel 107 und 108).

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