Bundesförderungen
Mehrere Bundesförderungen für Solarwärme können von Betrieben in ganz Österreich beantragt werden:
Großanlagenprogramm des Klima- und Energiefonds 2023
Der Klima- und Energiefonds hat in seinem Jahresprogramm 2023 die Fortsetzung des Großanlagenprogramms angekündigt. Das Gesamtbudget wird 13,5 Mio. Euro betragen und die Rahmenbedingungen der Förderung bleiben im Wesentlichen gleich. Die wichtigsten Eckdaten finden Sie unten. Sobald das neue Förderprogramm gestartet wird, finden Sie dann alle zusätzlichen Infos und nützlichen Links hier.
- Förderung für Solare Großanlagen ab 50 m² Kollektorfläche, mit Schwerpunkt auf besonders große Anlagen über 5.000 m².
- Machbarkeitsstudien für Großprojekte mit mehr als 5.000 m² werden bis zu 100 % gefördert – zur Vorbereitung von Investitionen in Großanlagen
- Sechs Themenfelder, um integrative Energiesysteme, neue Technologien und besonders große Anlagen (> 5.000 m²) zu forcieren
- Bei der Projektauswahl werden Projekte mit EU-Kofinanzierung erstgereiht
- Besonders innovative Projekte sowie Projekte über 5.000 m² Bruttokollektorfläche werden in das Begleitforschungsprogramm aufgenommen
Förderprogramm Solare Großanlagen auf Website des Klima- und Energiefonds 2021
Leitfaden zum Förderprogramm Solare Großanlagen 2021
Website Förderprogramm Solare Großanlagen
Umweltförderung im Inland (UFI)
- Thermische Solaranlagen bis 100 m² Kollektorfläche werden bei Standardkollektoren mit 150 EUR pro m² und bei Vakuumkollektoren mit 195 EUR pro m² Kollektorfläche gefördert. Für Luftkollektoren erhält man 125 EUR pro m². Einen Bonus von jeweils 10 EUR pro m² gibt es, wenn die Solaranlage das österreichische Umweltzeichen trägt bzw. gleichzeitig eine Holzheizung errichtet wird. Die Förderung beträgt max. 30 % der förderfähigen Kosten. Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung einzubringen.
- Thermische Solaranlagen über 100 m² Kollektorfläche werden entsprechend der CO2-Einsparung der Anlage gefördert, pro eingesparter Tonne CO2 erhält man 1.500 EUR, wobei max. 20 % der förderfähigen Kosten übernommen werden und die Mindestinvestition für förderfähige Anlagen bei 10.000 EUR liegt. Mehr Infos zur Förderberechnung finden Sie hier ab Seite 10. Der Förderantrag muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, gestellt werden.
- In beiden Fällen gilt:
- Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss vergeben.
- Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und
konfessionelle Einrichtungen. - Gefördert werden Anlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizung und Prozesswärme.
Weitere Infos zu den Förderungen und Einreichunterlagen: für Thermische Solaranlagen bis 100 m² und Thermische Solaranlagen über 100 m².
Energiezentralen zur innerbetrieblichen Wärme- und Kältebereitstellung
Das Förderprogramm zu Energiezentralen ist eine Zusammenführung verschiedender Förderungen unter dem Systemgedanken der Energiewende.
- Gefördert werden Energiezentralen, die eine Kombination von besonders innovativen und energieeffizienten Maßnahmen enthalten
- Die Förderung beträgt bis zu 45 % der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten
- Es müssen mindestens drei der folgenden fünf Maßnahmen gesetzt werden:
- Errichtung einer erneuerbaren Wärme- oder Kälteanlage (z.B. Solarthermie)
- Errichtung oder Erweiterung von innerbetrieblichen primären Verteilnetzen (z.B. Mikronetz am Firmengelände)
- Optimierung der Energiebereitstellung/-verteilung (z.B. intelligente Regelungen, optimierte Solarspeicher inkl. Speicher- und Lastmanagement)
- Errichtung einer Wärmerückgewinnung oder eines Free-Cooling-Systems
- Maßnahmen zur Sektorkopplung (z.B. Einbindung von eigenen Photovoltaikanlagen
Details und Förderleitfaden finden Sie auf der Infoseite der KPC.