Bundesförderungen
Mehrere Bundesförderungen für Solarwärme können von Organisationen und Betrieben in ganz Österreich beantragt werden:
Innovative klimaneutrale Prozesswärme und -kälte in Betrieben
Der Klima- und Energiefonds fördert innovative Systemlösungen im Bereich Prozesswärme für Unternehmen jeder Größe. Solarthermie ist dabei eine der förderfähigen Optionen, um die fossilen Energieträger durch Erneuerbare zu ersetzen.
Die zentralen Punkte auf einen Blick:
- 45 % Förderung für Erneuerbare Energieanlagen, 30 % für Energieeffizienzmaßnahmen, plus Zuschläge (Maximalfördersatz von 50 % der umweltrelevanten Investitionskosten)
- Alle Solartechnologien werden gefördert: Flach-/Vakuumkollektoren, PVT, konzentrierende Kollektoren
- Projekte mit bis zu 400 °C Versorgungstemperatur werden gefördert
- Es werden Machbarkeitsstudien (inkl. Energiestromanalysen) und Investitionsprojekte gefördert
- Planungskosten bis zu 10 % der Investitionen werden gefördert
Das Förderprogramm läuft bis 28. Februar 2025. Weitere Infos zum Förderprogramm gibt es auf der Website des Klima- und Energiefonds.
Umweltförderung im Inland (UFI)
- Thermische Solaranlagen bis 100 m² Kollektorfläche werden bei Standardkollektoren mit 150 EUR pro m² und bei Vakuumkollektoren mit 195 EUR pro m² Kollektorfläche gefördert. Für Luftkollektoren erhält man 125 EUR pro m². Einen Bonus von jeweils 10 EUR pro m² gibt es, wenn die Solaranlage das österreichische Umweltzeichen trägt bzw. gleichzeitig eine Holzheizung errichtet wird. Die Förderung beträgt max. 30 % der förderfähigen Kosten. Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung einzubringen.
- Thermische Solaranlagen über 100 m² Kollektorfläche werden entsprechend der CO2-Einsparung der Anlage gefördert, pro eingesparter Tonne CO2 erhält man 1.500 EUR, wobei max. 20 % der förderfähigen Kosten übernommen werden und die Mindestinvestition für förderfähige Anlagen bei 10.000 EUR liegt. Mehr Infos zur Förderberechnung finden Sie hier ab Seite 10. Der Förderantrag muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, gestellt werden.
- In beiden Fällen gilt:
- Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss vergeben.
- Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und
konfessionelle Einrichtungen. - Gefördert werden Anlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizung und Prozesswärme.
Weitere Infos zu den Förderungen und Einreichunterlagen: für Thermische Solaranlagen bis 100 m² und Thermische Solaranlagen über 100 m².
Energiezentralen zur innerbetrieblichen Wärme- und Kältebereitstellung
Das Förderprogramm zu Energiezentralen ist eine Zusammenführung verschiedender Förderungen unter dem Systemgedanken der Energiewende.
- Gefördert werden Energiezentralen, die eine Kombination von besonders innovativen und energieeffizienten Maßnahmen enthalten
- Die Förderung beträgt bis zu 45 % der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten
- Es müssen mindestens drei der folgenden fünf Maßnahmen gesetzt werden:
- Errichtung einer erneuerbaren Wärme- oder Kälteanlage (z.B. Solarthermie)
- Errichtung oder Erweiterung von innerbetrieblichen primären Verteilnetzen (z.B. Mikronetz am Firmengelände)
- Optimierung der Energiebereitstellung/-verteilung (z.B. intelligente Regelungen, optimierte Solarspeicher inkl. Speicher- und Lastmanagement)
- Errichtung einer Wärmerückgewinnung oder eines Free-Cooling-Systems
- Maßnahmen zur Sektorkopplung (z.B. Einbindung von eigenen Photovoltaikanlagen)
Details und Förderleitfaden finden Sie auf der Infoseite der KPC.
Eine Vielzahl an Berichten und weiteren Infos zu Anlagen, die in der Vergangenheit im eingestellten Förderprogramm Solare Großanlagen des Klima- und Energiefonds gefördert wurden, finden Sie auf der Seite www.solare-grossanlagen.at.