Bundesförderungen
Mehrere Bundesförderungen für Solarwärme können von Organisationen und Betrieben in ganz Österreich beantragt werden:
FTI-Initiative für die Transformation der Industrie
Die betriebliche Umstellung der Wärmeversorgung auf Erneuerbare wird von der österreichischen Bundesregierung gefördert. In der FTI-Initiative “Transformation der Industrie” des Klima- und Energiefonds werden Pilot- und Demonstrationsanlagen mit max. 45 % gefördert, mit max. 6 Mio. Euro pro Projekt.
Mehr Infos zur Berechnung der Fördersumme und der Förderung allgemein finden Sie im Leitfaden und auf der Website des Klimafonds.
Eine Kombination mit anderen Förderungen (siehe z.B. die Investitionsförderungen unten) ist möglich. Anträge können bis zum 29.04.2026 gestellt werden.
Erneuerbare Prozessenergie
“Raus aus Öl und Gas” für Betriebe: Gefördert wird die Umstellung bzw. Umrüstung von bestehenden Produktionsanlagen und -prozessen auf erneuerbare Energieträger bzw. die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie in bestehenden Anlagen. Die Förderung umfasst Investitionen zur Umstellung bzw. Umrüstung betriebseigener Produktionsanlagen bzw. Prozesse mit dem Ziel des (erhöhten) Einsatzes erneuerbarer anstelle von Erdgas oder fossilem Heizöl.
Investitionen werden mit 30 % gefördert, plus 10 % gibt es für Mittelgroße Unternehmen.
Mehr auf der Website der KPC.
Umweltförderung im Inland (UFI)
- Thermische Solaranlagen bis 100 m² Kollektorfläche werden bei Standardkollektoren mit 150 EUR pro m² und bei Vakuumkollektoren mit 195 EUR pro m² Kollektorfläche gefördert. Für Luftkollektoren erhält man 125 EUR pro m². Einen Bonus von jeweils 10 EUR pro m² gibt es, wenn die Solaranlage das österreichische Umweltzeichen trägt bzw. gleichzeitig eine Holzheizung errichtet wird. Die Förderung beträgt max. 30 % der förderfähigen Kosten. Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung einzubringen.
- Thermische Solaranlagen über 100 m² Kollektorfläche werden entsprechend der CO2-Einsparung der Anlage gefördert, pro eingesparter Tonne CO2 erhält man 1.500 EUR, wobei max. 20 % der förderfähigen Kosten übernommen werden und die Mindestinvestition für förderfähige Anlagen bei 10.000 EUR liegt. Mehr Infos zur Förderberechnung finden Sie hier ab Seite 10. Der Förderantrag muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, gestellt werden.
- In beiden Fällen gilt:
- Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss vergeben.
- Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und
konfessionelle Einrichtungen. - Gefördert werden Anlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizung und Prozesswärme.
Weitere Infos zu den Förderungen und Einreichunterlagen: für Thermische Solaranlagen bis 100 m² und Thermische Solaranlagen über 100 m².
Gewerbliche Wärme- und Kälteversorgung (Modul 3: Erneuerbare Mikronetze)
Solarwärme-Anlagen werden in diesem Förderprogramm mit 30 bis 35 % der Investitionskosten gefördert, wenn sie in Verbindung mit einem innerbetrieblichen Mikronetz errichtet werden. Voraussetzung ist, dass mit dem Mikronetz mind. zwei baulich getrennte Gebäude des Unternehmens mit Wärme (zur Beheizung und/oder für Prozessenergie) versorgt werden.
Diese Förderung kann nicht mit der oben angeführten Umweltförderung im Inland kombiniert werden.
Mehr Infos auf der Website der KPC
Download Infoblatt Modul 3 (relevant: Abschnitt A)
Eine Vielzahl an Berichten und weiteren Infos zu Anlagen, die in der Vergangenheit im eingestellten Förderprogramm Solare Großanlagen des Klima- und Energiefonds gefördert wurden, finden Sie auf der Seite www.solare-grossanlagen.at.