Burgenland
Im Burgenland ist für Sonnenkollektoren bis zu einer Leistung von 10 kW (entspricht ungefähr 14 m2) keine Baubewilligung oder Bauanzeige erforderlich, sofern die Kollektoren parallel zu Dach- oder Wandflächen aufliegen oder in diese eingefügt sind. Größere Anlagen sind in der Regel ein geringfügiges Bauvorhaben und müssen der Baubehörde spätestens 14 Tage vor Baubeginn schriftlich mitgeteilt werden.
Burgenländisches Baugesetz (maßgebliche Paragraphen: 1, 16 | Stand: 02.03.2020)
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