In der Steiermark sind Solaranlagen bis zu einer Kollektorfläche von 400 m2 nur meldepflichtig. Die Anlage darf dabei nicht höher als 3,5 m sein. Die ledigliche Meldepflicht gilt ebenso für Saisonspeicher für eine soalre Raumheizung.
Solaranlagen zwischen 400 m2 und 3.000 m2 Kollektorfläche benötigen eine Baubewilligung “im vereinfachten Verfahren”. Noch größere Anlagen (über 3.000 m2) sind baubewilligungspflichtig.
In der Steiermark gilt im Neubau außerdem eine Solarpflicht. Diese ist bzgl. Solarthermie wie folgt gestaltet:
- Neubauten von Wohngebeäuden mit einer konditionierten Brutto-Grundfläche von mehr als 100 m²: je angefangene 100 m² konditionierter Brutto-Grundfläche solarthermische Anlagen mit einer Brutto-Fläche von mindestens 1 m²
- Neubauten von Nicht-Wohngebäuden mit einer oberirdischen Bruttogeschoßfläche von mehr als 250 m²: je angefangene 100 m² Bruttogeschoßfläche solarthermische Anlagen mit einer Brutto-Fläche von mindestens 2 m²
- Neubauten von überdachten Bauwerken (keine “Gebäude” im Sinne des Steiermärkischen Baugesetzes) mit einer oberirdischen Dachfläche von mehr als 250 m²: je angefangene 100 m² oberirdische Dachfläche solarthermische Anlagen mit einer Brutto-Fläche von mindestens 2 m²
Bei der Errichtung jeglicher Solaranlagen ist zudem auf den Schutz von Orts- und Landschaftsbild sowie von Denkmälern und Naturgebilden zu achten.
Steiermärkisches Baugesetz (maßgebliche Paragraphen: 19, 20, 21, 33, 43, 80b)
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