In der Steiermark werden thermische Solaranlagen in unterschiedlichen Bereichen gefördert. Die landesweite Förderung wird ergänzt durch eine Förderung der Stadt Graz und die steirische Wohnbauförderung.
Förderung Solarthermie allgemein:
Um fossile Heizungen (Öl, Gas etc.) durch klimafreundliche, erneuerbare Heizsysteme zu ersetzen, gewährt das Land Steiermark einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die Förderung wurde kürzlich verdoppelt (auf 300 Euro pro m²), beträgt maximal 30 % der förderbaren Investitionskosten und die Kollektorfläche muss jedenfalls mind. 4 m² betragen. Dabei gelten folgende Kriterien:
Alle Infos zur Förderung und Antragstellung finden Sie auf www.doppeltsolar.at. Eine kompakte Übersicht bietet unser Infoblatt.
Weitere Infos zu den Förderbedingungen sowie zur Antragstellung finden Sie auch auf der Website des Landes Steiermark und in der Richtlinie der Förderung.
Förderung der Stadt Graz:
Die Stadt Graz vergibt ebenfalls eine Förderung für thermische Solaranlagen.
Gefördert wird die Errichtung von Solarwärme-Anlagen mit 100 Euro pro m² Kollektorfläche, der Maximalbetrag beläuft sich auf 3.000 Euro. Die Mindestkollektorfläche beträgt 4 m². Zusätzlich gilt u.a. Folgendes:
Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Graz.
Neubau Eigenheim:
Das Land Steiermark vergibt für die Neuerrichtung eines Eigenheims Landesdarlehen mit einer Laufzeit von 20,5 Jahren. Die jährliche Verzinsung beträgt 1% dekursiv. Die Mindesthöhe des Darlehens beträgt 30.000 Euro. Mehr grundsätzliche Informationen zur Eigenheimförderung im Neubau finden Sie hier.
Der Mindestbetrag des Darlehens erhöht sich durch diverse Faktoren, einer davon ist die “Umsetzung besonderer ökologischer und nachhaltiger Maßnahmen,” worunter die Errichtung einer thermischen Solaranlage in Kombination mit einer Biomasse- bzw. einer Wärmepumpenheizung fällt. In diesem Fall steigt der Förderungszuschlag um 3.500 Euro. Mehr Informationen finden Sie in den Richtlinien für die Ökologische Wohnbauförderung unter “Eigenheim.”
Sanierung:
Hier unterscheidet das Land Steiermark zwischen der “Kleinen Sanierung” und der “Umfassenden energetischen Sanierung.” Für Sanierungsmaßnahmen erhält man “Ökopunkte”, nach denen sich die maximale Höhe der Förderung richtet. Wie hoch die maximale Förderung ausfällt, hängt vom zu sanierenden Gebäudetyp ab. Die Errichtung einer Warmwasser-Solaranlage bringt einen Ökopunkt. Je nach Art der Sanierung sind auch zwei (bei Solaranlage mit Heizungsunterstützung) oder drei Ökopunkte (bei Solaranlagen mit besonders hohem Deckungsgrad) zu erreichen.
Eine genaue Aufstellung der Berechnung finden Sie in den Erläuterungen zur “Kleinen Sanierung” und zur “Umfassenden energetischen Sanierung” sowie in den Richtlinien für die Ökologische Wohnbauförderung ab Seite 8.
Hinweis: Die Solar-Förderung in der Steiermark kann zusätzlich zum bundesweiten Solarbonus (2.500 Euro) in Anspruch genommen werden. Mehr Infos zum Solarbonus finden Sie auf unserer Solar-Förderübersichtsseite.
Förderung PVT-Kollektoren:
In der Steiermark werden PVT-Kollektoren momentan leider nicht gefördert.
Ratgeber Thermische Solaranlagen der Energieagentur Steiermark