Solarfassade

Solar-Förderung Steiermark

Aktuelle Solar-Förderung in der Steiermark:

In der Steiermark werden thermische Solaranlagen in unterschiedlichen Bereichen gefördert. Die landesweite Förderung wird ergänzt durch eine Förderung der Stadt Graz und die steirische Wohnbauförderung.


Förderung Solarthermie allgemein:

Um fossile Heizungen (Öl, Gas etc.) durch klimafreundliche, erneuerbare Heizsysteme zu ersetzen, gewährt das Land Steiermark einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die Förderung wurde kürzlich verdoppelt (auf 300 Euro pro m²), beträgt maximal 30 % der förderbaren Investitionskosten und die Kollektorfläche muss jedenfalls mind. 4 m² betragen. Dabei gelten folgende Kriterien:

  • Die Förderung beträgt grundsätzlich 300 Euro pro m² Bruttokollektorfläche.
  • Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung werden im Ein- und Zweifamilienhaus bis zu einer Kollektorfläche von 15 m² gefördert (max. Förderbetrag 4.500 Euro).
  • Anlagen zur Warmwasserbereitung und zusätzlichen Heizungseinbindung werden im Ein- und Zweifamilienhaus bis zu einer Kollektorfläche von 20 m² gefördert (max. Förderbetrag 6.000 Euro).
  • Bei Sondernutzung oder unternehmerischer Nutzung des Gebäudes erhöht sich die max. förderbare Kollektorfläche auf 30 m².
  • Die Förderung gilt auch für den Neubau.
  • Die Kollektoren müssen das Austria Solar Gütesiegel oder zumindest „Solar Keymark“ aufweisen. Ein Wärmemengenzähler muss außerdem installiert sein.
Doppeltsolar - Doppelte Solarwärme Förderung in der Steiermark

Alle Infos zur Förderung und Antragstellung finden Sie auf www.doppeltsolar.at.

Weitere Infos zu den Förderbedingungen sowie zur Antragstellung finden Sie auch auf der Website des Landes Steiermark und in der Richtlinie der Förderung.


Förderung der Stadt Graz:

Die Stadt Graz vergibt ebenfalls eine Förderung für thermische Solaranlagen.

Gefördert wird die Errichtung von Solarwärme-Anlagen mit 100 Euro pro m² Kollektorfläche, der Maximalbetrag beläuft sich auf 2.000 Euro je Wohneinheit. Die Mindestkollektorfläche beträgt 4 m². Zusätzlich gilt u.a. Folgendes:

  • Diese Förderung der Stadt Graz kann mit weiteren Förderungen, insbesondere der Direktförderung des Landes für thermische Solaranlagen (siehe oben!) kombiniert werden, jedoch darf keine Überförderung (mehr als 100% der anrechenbaren Kosten) erfolgen.
  • Die Solaranlage muss für Gebäude, die überwiegend Wohn- oder Vereinszwecken dienen, Warmwasser und/oder Raumwärme bereitstellen.

Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Graz.


Wohnbauförderung:

Die steirische Wohnbauförderung fördert Solarwärme-Anlagen nur in der Sanierung. Für Neubauten gibt es die allgemeine Solarwärme-Förderung, siehe oben.

Sanierung:

Hier unterscheidet das Land Steiermark zwischen der “Kleinen Sanierung” und der “Umfassenden energetischen Sanierung.” Solarwärme-Anlagen werden nur in der “umfassenden energetischen Sanierung” gefördert.

Für Sanierungsmaßnahmen erhält man “Ökopunkte”, nach denen sich die maximale Höhe der Förderung richtet. Wie hoch die maximale Förderung ausfällt, hängt vom zu sanierenden Gebäudetyp ab. Die Errichtung einer Warmwasser-Solaranlage bringt einen Ökopunkt. Je nach Art der Sanierung sind auch zwei (bei Solaranlage mit Heizungsunterstützung) oder drei Ökopunkte (bei Solaranlagen mit besonders hohem Deckungsgrad) zu erreichen.

Eine genaue Aufstellung der Berechnung finden Sie in den Erläuterungen zur “Umfassenden energetischen Sanierung” sowie in den Richtlinien für die Ökologische Wohnbauförderung.


Förderung PVT-Kollektoren:

In der Steiermark werden PVT-Kollektoren in der “Kleinen Sanierung” der Wohnbauförderung gefördert. PV-Anlagen erhalten dort eine Förderung, bei der auch PVT-Anlagen eingereicht werden können. Maßgeblich für den Fördersatz ist die Leistung der PVT-Anlage in kWp.


Ratgeber Thermische Solaranlagen der Energieagentur Steiermark

Solarpotentialkataster Steiermark

Solarpotentialkataster Graz

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