Solarfassade

Solar-Förderung Kärnten

Aktuelle Solar-Förderung in Kärnten:

Alternativenergieförderung 2024:

  • Das Land Kärnten fördert den Einbau einer thermischen Solaranlage für Privatpersonen und Betriebe im Rahmen der Alternativenergieförderung.
  • Gefördert werden bis zu 50 % der anerkennbaren Investitionskosten bzw. maximal 150 Euro pro m2 Bruttokollektorfläche.

Mehr Infos finden Sie in der Richtlinie zur Förderung, die Sie auf der Website des Landes Kärnten herunterladen können.


Kärntner Wohnbauförderung:

Im Rahmen der Kärntner Wohnbauförderung wird die Errichtung von thermischen Solaranlagen in Kärnten gefördert, sowohl bei Neubau als auch Sanierung. Die Förderung kann in Form eines Förderungskredits, Annuitätenzuschusses oder Einmalzuschusses ausbezhalt werden. Je nach Form unterscheiden sich bestimmte Bedingungen, die Fördersätze für Solaranlagen gelten aber durchgehend wie unten beschrieben.

Neubau:

Bei der Errichtung von Solarwärmeanlagen in Eigenheimen kann man wählen zwischen:

  • Erhöhung des anerkannten Beitrages für die Wohnbauförderung um € 400 pro m² Aperturfläche, Maximalbeitrag € 6.000
  • Solarbonus (Direktzuschuss) von € 250 pro m² Kollektor-Aperturfläche, insgesamt höchstens € 3.750 (15 m²) je Gebäude

Die Kollektorfläche muss mindestens 4 m² betragen. Pro Quadratmeter Kollektor-Aperturfläche sind 70 Liter Speicherinhalt vorzusehen. Die Solaranlage ist mit einem Wärmemengenzähler auszustatten.

Es sind nur Kollektoren förderbar, für die eine Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle nach der „Solar-Keymark“-Richtlinie oder dem Austria Solar Gütesiegel vorliegt.

Sanierung:

Gefördert werden neu errichtete Solaranlagen bzw. Erweiterungen von bestehenden Anlagen zur Warmwasserbereitung in Gebäuden und/oder zur Beheizung von Gebäuden. Die Wiederverwendung gebrauchter Kollektoren wird nicht gefördert. Die Bruttokollektorfläche muss mindestens 6 m² umfassen.

Die Förderung beträgt bei Eigenheimen und sonstigen Gebäuden bis zu zwei Wohnungen € 1.500 je Gebäude.

Lieferant der Kollektoren muss das Gütesiegel des Verbandes Austria Solar führen oder die Kollektoren sind nach dem „Österreichischen Umweltzeichen für Sonnenkollektoren und Solaranlagen“ bzw. nach der „Solar Keymark“-Richtlinie zertifiziert oder entsprechen nachweislich den hierfür zu Grunde liegenden Kriterien.

Weitere Infos zu den Förderbedingungen finden Sie in den aktuellen Richtlinien des Landes Kärnten für Neubau und Sanierung.


Hinweis: Die Solar-Förderung in Kärnten kann zusätzlich zum bundesweiten Solarbonus (2.500 €) in Anspruch genommen werden. Mehr Infos zum Solarbonus finden Sie auf unserer Solar-Förderübersichtsseite.


Impulsprogramm “Raus aus fossilen Brennstoffen” 2023/24:

Das Land Kärnten bietet zusätzlich zur bundesweiten “Raus aus Öl und Gas”-Förderung eine eigene Variante davon an, die mit der Bundesförderung kombiniert werden kann. Diese Förderung kann nur im Zuge einer Heizungsumstellung von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energieträger in Eigenheimen in Anspruch genommen werden und vergibt einen 1.500 € Solarbonus.


Solarpotentialkataster Kärnten

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