Solarfassade

5. Solarpflicht in der Wohnbauförderung

Problemdarstellung:

Um die Nutzung von Solarenergie im Wohnbau im nächsten Jahrzehnt zu beschleunigen (Stichwort: Solarinitiative 20▸50), ist ein forcierter Einbau von Solaranlagen im Neubau und bei Sanierungen erforderlich. Dies geschieht derzeit in einem viel zu geringen Ausmaß, um die Klimaziele zu erreichen. Die Wohnbauförderung sollte daher einen verpflichtenden Einbau als Voraussetzung zum Erhalt öffentlicher Fördermittel vorsehen.

Lösungsvorschlag:

Aufnahme des verpflichtenden Einbaus von Solaranlagen als Fördervoraussetzung im Neubau und bei Sanierungen in der Wohnbauförderung, mit gleichberechtigten Bestimmungen für Solarthermie und Photovoltaik.

Begründung:

Die Solarenergienutzung im Wohnbau ist eine wesentliche Maßnahme zur Erreichung des Zieles der Bundesregierung, bis 2030 die CO2-Emissionen im Wohnbau um 3 Mio. Tonnen zu senken. Sie sollte beide Technologien umfassen, um die Wärmewende zu beschleunigen.

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