Förderrichtlinie Erneuerbare Wärme: Die Landesförderung für Betriebe wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses in Höhe von 45 % der anerkennbaren Investitionskosten unter Einbeziehung möglicher EU-Förderungen oder Bundesförderungen. Maximale Förderhöhe 180 € pro m2 Bruttokollektorfläche.
Der Förderantrag muss nach Fertigstellung der Anlage eingebracht werden.