Solarfassade

Kärnten

Förderrichtlinie Erneuerbare Wärme: Die Landesförderung für Betriebe wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses in Höhe von 45 % der anerkennbaren Investitionskosten unter Einbeziehung möglicher EU-Förderungen oder Bundesförderungen. Maximale Förderhöhe 180 € pro m2 Bruttokollektorfläche.

Der Förderantrag muss nach Fertigstellung der Anlage eingebracht werden.

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