Solarfassade

Bundesförderungen

Förderprogramm Solaranlagen 2020/2021 des Klima- und Energiefonds

Im Förderprogramm Solaranlagen 2020/2021 fördert der Klima- und Energiefonds die Errichtung von Solaranlagen zur Beheizung von Gebäuden und/oder zur Warmwasserbereitung.

  • Die Höhe der Förderung beträgt pauschal 700 Euro pro Anlage, die als einmaliger Investitionskostenzuschuss ausbezahlt werden.
  • Es dürfen auch zusätzliche Fördermittel der Länder und Gemeinden für die Anlage in Anspruch genommen werden.
  • Die Förderung läuft von 22. Juni 2020 bis 31. März 2022.
  • Weitere Infos finden Sie auf der Website des Klimafonds, im Leitfaden zum Förderprogramm oder in unserem Infoblatt.

Absetzbarkeit von Solarwärmeanlagen im Lohnsteuerausgleich

Der nachträgliche Einbau von Solaranlagen ist im Lohnsteuerausgleich als Sonderausgabe (Ausgaben zur Wohnraumsanierung) absetzbar, allerdings nur noch bis inkl. dem Veranlagungsjahr 2020. Die Arbeiten an der Anlage müssen zudem vor dem 1.1.2016 begonnen worden sein. Nähere Informationen finden Sie im Steuerratgeber des Finanzministeriums, siehe „Das Steuerbuch 2021 – Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung (Seiten 79-80)“.

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