Problemdarstellung:
Bei Solaranlagen bestehen in einigen Bundesländern Genehmigungshürden in der Umsetzung, weshalb zahlreiche Investitionen aufgrund zeitlicher Verzögerungen nicht realisiert werden. Baubewilligungsverfahren erfordern die Einbeziehung der Nachbar*innen und führen aufgrund von Einspruchsfristen etc. zu längeren Wartezeiten bis zur Genehmigung, was Bauherr*innen bei Investitionen abschreckt. Die Errichtung von Solaranlagen sollte daher von der Bewilligungs-, Melde- oder Anzeigepflicht befreit sein. Ausnahmen sollten nur in Schutzzonen und erhaltungswürdigen Altortgebieten gelten. Dies ist bereits in Wien, NÖ und Salzburg der Fall.
Lösungsvorschlag:
Solaranlagen sollten in allen Landesbauordnungen von der Bewilligungs-, Melde- oder Anzeigepflicht befreit sein. Ausnahmen sollten nur in Schutzzonen und erhaltungswürdigen Altortgebieten gelten.
Begründung:
Die Gesetzesänderung in den Bauordnungen der Bundesländer, z.B. im Rahmen einer Art. 15a Vereinbarung mit dem Bund, würde einen deutlichen Zeitgewinn bei der Umsetzung von Projekten und eine einfachere Realisierungsmöglichkeit von Solarwärme-Anlagen bringen, v.a. beim Wachstumsmarkt im gewerblichen Bereich.