Problemdarstellung:
Derzeit ist es nicht möglich, Sonnenkollektoren als Freiflächenanlage ohne aufwändige Sonderauflagen aufzustellen. Dies stellt besonders bei solarer Fernwärme eine Hürde dar, wo größere Anlagen mit mehreren tausend Quadratmetern errichtet werden, deren Wirtschaftlichkeit wesentlich von günstigen Grundstückkosten abhängt.
Lösungsvorschlag:
Entfall der Genehmigungshürden bei Freiflächenaufstellung von Sonnenkollektoren auf „Grünland mit Sondernutzung“. Festlegung von Vorrangflächen in der Raumordnung für Solar-Freiflächenanlagen.
Begründung:
Bislang sind nur Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Raumordnung erwähnt, es sollte darüber hinaus auch die Nutzung für Solarwärme-Freiflächenanlagen verankert werden. Dies kann z.B. im Rahmen einer Art. 15a Vereinbarung mit dem Bund erfolgen und würde einen deutlichen Zeitgewinn bei der Umsetzung von Projekten bringen.