Solarfassade

Wien

Laut Wiener Bauordnung ist für Solaranlagen keine Baubewilligung und auch keine Bauanzeige notwendig. Ausgenommen davon sind Gebäude in Schutzzonen, außerdem darf durch die Solaranlagen das örtliche Stadtbild nicht gestört werden.

Zudem gilt in Wien eine Solarpflicht für Neubauten. Es sind “solare Energieträger” mit einer Leistung von mind. 1 kWp, was bei thermischen Solaranlagen 1,4 m² entspricht, zu errichten.

Bauordnung für Wien (maßgebliche Paragraphen: 62a, 85, 118)

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