In Vorarlberg ist für Solaranlagen keine Baubewilligung oder Bauanzeige erforderlich, sofern Abstandsflächen und Mindestabstände eingehalten werden. Die Anlage muss in Dach- oder Wandfläche integriert oder in einem maximalen Abstand von 30 cm parallel zur Dach- oder Wandfläche angebracht sein und darf über diese nicht hinausragen. Bei Flachdächern darf der Dachüberstand max. 1,2 m betragen, der Abstand zum Dachrand muss mind. der Höhe des Überstands entsprechen.
Baugesetz Vorarlberg (maßgebliche Paragraphen: 17, 20)
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