Solarfassade

Vorarlberg

In Vorarlberg ist für Solaranlagen keine Baubewilligung oder Bauanzeige erforderlich, sofern Abstandsflächen und Mindestabstände eingehalten werden. Die Anlage muss in Dach- oder Wandfläche integriert oder in einem maximalen Abstand von 30 cm parallel zur Dach- oder Wandfläche angebracht sein und darf über diese nicht hinausragen. Bei Flachdächern darf der Dachüberstand max. 1,2 m betragen, der Abstand zum Dachrand muss mind. der Höhe des Überstands entsprechen.

Baugesetz Vorarlberg (maßgebliche Paragraphen: 17, 20)

Haben Sie noch eine Frage zum Bau Ihrer Solaranlage? Schauen Sie in unsere FAQ!

Newsletter abonnieren

Der Verband Austria Solar informiert regelmäßig mit einem Newsletter über Aktuelles aus der Welt der Solarwärme: Analysen, Berichte, Exportinfos, Kurzberichte zu Tagungen und Meetings, Serviceleistungen, usw. Der Newsletter ist kostenlos, tragen Sie einfach hier Ihre E-Mailadresse ein und schon sind Sie dabei! Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Unsere Seite verwendet Google Analytics zu Optimierungszwecken. Näheres dazu in unserer Datenschutzerklärung. Sie können hier klicken um GA zu deaktivieren.