In Tirol ist für Sonnenkollektoren bis zu einer Fläche von 100 m2 keine Baubewilligung oder Bauanzeige erforderlich, sofern sie
Für Kollektorflächen über 100 m2 ist eine Bauanzeige erforderlich, ebenso ist die Einhaltung der oben beschriebenen Abstandsregeln erforderlich.
Tiroler Bauordnung (maßgeblicher Paragraph: 28)
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