Solarfassade

Tirol

In Tirol ist für Sonnenkollektoren bis zu einer Fläche von 100 m2 keine Baubewilligung oder Bauanzeige erforderlich, sofern sie

  • in die Wandläche integriert sind oder der Parallelabstand zur Außen- bzw. Dachfläche 30 cm nicht übersteigt,
  • in die Dachfläche integriert sind und oder der Abstand des Sonnenkollektors zur Dachhaut im rechten Winkel von dieser aus gemessen an keinem Punkt 30 cm übersteigt. Im Fall der Anbringung auf Flachdächern darf davon abweichend die Neigung des Sonnenkollektors höchstens 15° betragen,
  • auf einer Freifläche errichtet werden und der Abstand des Sonnenkollektors zum darunterliegenden Gelände an keinem Punkt 30 cm übersteigt, wobei davon abweichend auf ebenem Gelände eine Neigung von höchstens 15° jedenfalls zulässig ist.

Für Kollektorflächen über 100 m2 ist eine Bauanzeige erforderlich, ebenso ist die Einhaltung der oben beschriebenen Abstandsregeln erforderlich.

Tiroler Bauordnung (maßgeblicher Paragraph: 28)

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