In Salzburg ist für Solaranlagen, die auf oder an Gebäuden angebracht werden keine Baubewilligung oder Bauanzeige erforderlich, wenn sie
Für Solaranlagen auf Freiflächen ist erst eine Baubewilligung nötig, wenn die Kollektorfläche 200 m² übersteigt. Sollte die Anlage auf einem Grund errichtet werden, der als “Grünland-Solaranlagen” ausgewiesen ist, ist generell keine Baubewilligung erforderlich.
Sollten diese Bedingungen nicht gegeben sein, dann ist die Anlage baubewilligungspflichtig.
Salzburger Baupolizeigesetz (maßgeblicher Paragraph: 2)
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