Solarfassade

Salzburg

In Salzburg ist für Solaranlagen, die auf oder an Gebäuden angebracht werden keine Baubewilligung oder Bauanzeige erforderlich, wenn sie

  • direkt in der Dach- oder Wandfläche angebracht werden,
  • auf geneigten Dächern in einem Abstand bis höchstens 30 cm, im rechten Winkel zur Dachfläche gemessen, angebracht werden und die gegebene Höchsthöhe des Daches nicht überschritten wird,
  • auf Flachdächern zumindest 1 Meter zurückversetzt vom aufgehenden Mauerwerk angebracht werden und ihre Höhe lotrecht zum Flachdach 1 m nicht übersteigt,
  • an Wandflächen oder Geländern von Balkonen, Terrassen oder Brüstungen und dergleichen in einem Abstand bis höchstens 30 cm angebracht werden,

Für Solaranlagen auf Freiflächen ist erst eine Baubewilligung nötig, wenn die Kollektorfläche 200 m² übersteigt. Sollte die Anlage auf einem Grund errichtet werden, der als “Grünland-Solaranlagen” ausgewiesen ist, ist generell keine Baubewilligung erforderlich.

Sollten diese Bedingungen nicht gegeben sein, dann ist die Anlage baubewilligungspflichtig.

Salzburger Baupolizeigesetz (maßgeblicher Paragraph: 2)

Haben Sie noch eine Frage zum Bau Ihrer Solaranlage? Schauen Sie in unsere FAQ!

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