Für die Errichtung von Solarwärmeanlagen ist in Oberösterreich grundsätzlich weder eine Baubewilligung noch eine Bauanzeige nötig.
Sollte die Anlage die Oberfläche des Gebäudes um mehr als 1,5 Meter überragen oder frei stehen und mehr als zwei Meter über das Gelände ragen, ist nur eine Bauanzeige erforderlich.
Oberösterreichische Bauordnung (maßgeblicher Paragraph: 25)
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