Solarfassade

Oberösterreich

Für die Errichtung von Solarwärmeanlagen ist in Oberösterreich grundsätzlich weder eine Baubewilligung noch eine Bauanzeige nötig.

Sollte die Anlage die Oberfläche des Gebäudes um mehr als 1,5 Meter überragen oder frei stehen und mehr als zwei Meter über das Gelände ragen, ist nur eine Bauanzeige erforderlich.

Oberösterreichische Bauordnung (maßgeblicher Paragraph: 25)

Haben Sie noch eine Frage zum Bau Ihrer Solaranlage? Schauen Sie in unsere FAQ!

Newsletter abonnieren

Der Verband Austria Solar informiert regelmäßig mit einem Newsletter über Aktuelles aus der Welt der Solarwärme: Analysen, Berichte, Exportinfos, Kurzberichte zu Tagungen und Meetings, Serviceleistungen, usw. Der Newsletter ist kostenlos, tragen Sie einfach hier Ihre E-Mailadresse ein und schon sind Sie dabei! Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Unsere Seite verwendet Google Analytics zu Optimierungszwecken. Näheres dazu in unserer Datenschutzerklärung. Sie können hier klicken um GA zu deaktivieren.