In Kärnten sind Solaranlagen mitteilungspflichtig, d.h. sie müssen der Baubehörde vor der Errichtung schriftlich bekannt gegeben werden. Dies gilt für Solaranlagen, die auf der Dachfläche angebracht werden oder in die Fassade integriert oder unmittelbar parallel dazu ausgeführt werden sowie für Solaranlagen bis zu 100 m2 Fläche, wenn diese als Zubau zu einem Gebäude ausgeführt werden. Eine Baubewilligung ist somit nicht notwendig.
Kärntner Bauordnung (maßgebliche Paragraphen: 2, 7)
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