Solarfassade

Kärnten

In Kärnten sind Solaranlagen mitteilungspflichtig, d.h. sie müssen der Baubehörde vor der Errichtung schriftlich bekannt gegeben werden. Dies gilt für Solaranlagen, die auf der Dachfläche angebracht werden oder in die Fassade integriert oder unmittelbar parallel dazu ausgeführt werden sowie für Solaranlagen bis zu 100 m2 Fläche, wenn diese als Zubau zu einem Gebäude ausgeführt werden. Eine Baubewilligung ist somit nicht notwendig.

Kärntner Bauordnung (maßgebliche Paragraphen: 2, 7)

Haben Sie noch eine Frage zum Bau Ihrer Solaranlage? Schauen Sie in unsere FAQ!

Newsletter abonnieren

Der Verband Austria Solar informiert regelmäßig mit einem Newsletter über Aktuelles aus der Welt der Solarwärme: Analysen, Berichte, Exportinfos, Kurzberichte zu Tagungen und Meetings, Serviceleistungen, usw. Der Newsletter ist kostenlos, tragen Sie einfach hier Ihre E-Mailadresse ein und schon sind Sie dabei! Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Unsere Seite verwendet Google Analytics zu Optimierungszwecken. Näheres dazu in unserer Datenschutzerklärung. Sie können hier klicken um GA zu deaktivieren.