In der Steiermark sind Solaranlagen bis zu einer Kollektorfläche von 400 m2 nur meldepflichtig. Die Anlage darf dabei nicht höher als 3,5 m sein. Die ledigliche Meldepflicht gilt ebenso für Saisonspeicher für eine soalre Raumheizung.
Solaranlagen zwischen 400 m2 und 3.000 m2 Kollektorfläche benötigen eine Baubewilligung “im vereinfachten Verfahren”. Noch größere Anlagen (über 3.000 m2) sind baubewilligungspflichtig.
In der Steiermark gilt im Neubau außerdem eine Solarpflicht. Diese ist bzgl. Solarthermie wie folgt gestaltet:
Bei der Errichtung jeglicher Solaranlagen ist zudem auf den Schutz von Orts- und Landschaftsbild sowie von Denkmälern und Naturgebilden zu achten.
Steiermärkisches Baugesetz (maßgebliche Paragraphen: 19, 20, 21, 33, 43, 80b)
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