Solarfassade

6. Normenanpassung für Sonnenhäuser

Problemdarstellung:

Die Berechnung der Heizlast, des Wärmebedarfs und des Energieausweises für Gebäude ist in EN und ÖNORMEN entsprechend der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden geregelt. Besonders im Sonnenhaus, wo massive Bauteile wie Fundament, Decke und Wände als Speicher genutzt werden, können Kessel wesentlich kleiner dimensioniert werden. Die bestehenden Normen für Heizlast-, Wärmebedarfs- und Energieausweisberechnung berücksichtigen jedoch die Speicherfähigkeit von Bauteilen nicht und erfordern v.a. bei solarer Bauteilaktivierung für eine normgerechte Planung überdimensionierte Wärmeerzeuger.

Lösungsvorschlag:

Aufnahme der Speicherfähigkeit von Bauteilen in der ÖNORM EN 12831 (Verfahren zur Berechnung von Norm-Wärmeverluste und Norm-Heizlast) und der ÖNORM H 7500-1 (Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast).

Begründung:

Diese Normen werden im Normenausschuss AG 058.01 des Österreichischen Normungsinstitutes verhandelt und richten sich vor allem an Haustechnikplaner und techn. Büros. Eine Änderung der Normen ermöglicht, bei solarer Bauteilaktivierung innerhalb gültiger Normen kleinere Wärmeerzeu­ger einzusetzen. Dies spart Errichtungskosten und verbessert den Wirkungsgrad.

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