Auf dem Weg zur Umsetzung der in der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) vorgegebenen Solarpflicht in Österreich ist ein weiterer Schritt getan. Die neue OIB-Richtlinie 6 zu Energieeinsparung und Wärmeschutz wurde veröffentlicht und beinhaltet die genauen Vorgaben, ab wann und auf welchen Gebäudetypen verpflichtend Solaranlagen errichtet werden müssen. Dabei sind alle Solartechnologien gleichberechtigt: Die Solarpflicht lässt sich durch Solarwärme, Photovoltaik oder PVT-Hybridkollektoren erfüllen.
Los geht es schon in knapp über einem Jahr, wenn ab Jänner 2027 öffentliche Gebäude und Nicht-Wohngebäude nicht mehr ohne Solarenergie neu gebaut werden dürfen. Ab 2028 wird die Solarpflicht schrittweise auch auf bestehende öffentliche Gebäude ausgeweitet. Und ab 2030 darf überhaupt kein Neubau mehr ohne Solaranlagen gebaut werden, denn dann gilt die Solarpflicht auch für neue Wohngebäude.
| Beginn der Vorschrift | Gebäudetypen | Gesamtnutzfläche |
|---|---|---|
| ab 01.01.2027 | auf allen neuen öffentlichen Gebäuden und auf allen neuen Nicht-Wohngebäuden und neuen Sonstigen konditionierten Gebäuden | mehr als 250 m² |
| ab 01.01.2030 | auf allen neuen Wohngebäuden | — |
| ab 01.01.2030 | auf allen neuen überdachten Parkplätzen, die physisch an Gebäude angrenzen | — |
| ab 01.01.2028 | auf allen bestehenden öffentlichen Gebäuden | mehr als 2.000 m² |
| ab 01.01.2029 | auf allen bestehenden öffentlichen Gebäuden | mehr als 750 m² |
| ab 01.01.2031 | auf allen bestehenden öffentlichen Gebäuden | mehr als 250 m² |
| ab 01.01.2028 | auf bestehenden Nicht-Wohngebäuden und bestehenden Sonstigen konditionierten Gebäuden, wenn das Gebäude einer größeren Renovierung oder einer Maßnahme unterzogen wird, die eine behördliche Genehmigung für Gebäuderenovierungen, Arbeiten auf dem Dach oder die Installation eines gebäudetechnischen Systems erfordert | mehr als 500 m² |
OIB-Richtlinien sind an sich zwar noch nicht rechtsverbindlich, in der Praxis werden sie aber meistens 1:1 in die Bauordnungen der Bundesländer übernommen. Die rechtliche Verankerung der Solarpflicht in den einzelnen Landesbauordnungen ist daher wohl nur noch eine Frage der Zeit.