Solarfassade

Solarpflicht kommt: Neue OIB-Richtlinie veröffentlicht

Auf dem Weg zur Umsetzung der in der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) vorgegebenen Solarpflicht in Österreich ist ein weiterer Schritt getan. Die neue OIB-Richtlinie 6 zu Energieeinsparung und Wärmeschutz wurde veröffentlicht und beinhaltet die genauen Vorgaben, ab wann und auf welchen Gebäudetypen verpflichtend Solaranlagen errichtet werden müssen. Dabei sind alle Solartechnologien gleichberechtigt: Die Solarpflicht lässt sich durch Solarwärme, Photovoltaik oder PVT-Hybridkollektoren erfüllen.

Los geht es schon in knapp über einem Jahr, wenn ab Jänner 2027 öffentliche Gebäude und Nicht-Wohngebäude nicht mehr ohne Solarenergie neu gebaut werden dürfen. Ab 2028 wird die Solarpflicht schrittweise auch auf bestehende öffentliche Gebäude ausgeweitet. Und ab 2030 darf überhaupt kein Neubau mehr ohne Solaranlagen gebaut werden, denn dann gilt die Solarpflicht auch für neue Wohngebäude.

Hier die tabellarische Übersicht, übernommen aus der OIB-Richtlinie 6:
Beginn der VorschriftGebäudetypenGesamtnutzfläche
ab 01.01.2027auf allen neuen öffentlichen Gebäuden und
auf allen neuen Nicht-Wohngebäuden und
neuen Sonstigen konditionierten Gebäuden
mehr als 250 m²
ab 01.01.2030auf allen neuen Wohngebäuden
ab 01.01.2030auf allen neuen überdachten Parkplätzen, die physisch an Gebäude angrenzen
ab 01.01.2028auf allen bestehenden öffentlichen
Gebäuden
mehr als 2.000 m²
ab 01.01.2029auf allen bestehenden öffentlichen
Gebäuden
mehr als 750 m²
ab 01.01.2031auf allen bestehenden öffentlichen
Gebäuden
mehr als 250 m²
ab 01.01.2028auf bestehenden Nicht-Wohngebäuden
und bestehenden Sonstigen konditionierten
Gebäuden, wenn das Gebäude einer
größeren Renovierung oder einer
Maßnahme unterzogen wird, die eine
behördliche Genehmigung für Gebäuderenovierungen,
Arbeiten auf dem Dach oder
die Installation eines gebäudetechnischen
Systems erfordert
mehr als 500 m²
Solargebot in der OIB-Richtlinie 6, Energieeinsparung und Wärmeschutz (September 2025), Seite 14 (Download hier)

OIB-Richtlinien sind an sich zwar noch nicht rechtsverbindlich, in der Praxis werden sie aber meistens 1:1 in die Bauordnungen der Bundesländer übernommen. Die rechtliche Verankerung der Solarpflicht in den einzelnen Landesbauordnungen ist daher wohl nur noch eine Frage der Zeit.

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