Der Solarbonus ist wieder da! Er ist Teil der Kesseltauschförderung der heute von Umweltminister Norbert Totschnig angekündigten Sanierungsoffensive, der Neuauflage der Förderaktion “Raus aus Öl und Gas”, welche Ende 2024 beendet wurde. Während die Förderquoten für Wärmepumpe, Fernwärme und Holzheizung drastisch gekürzt wurden, bleibt die Förderung für Solarwärme gleich. Weiterhin gibt es den Solarbonus mit einem fixen Betrag von 2.500 Euro.
Die neue Sanierungsoffensive setzt somit ein klares Zeichen für die Sonne, Klima und die heimische Wirtschaft. Beim Betrieb einer Solaranlage werden weder Treibhausgase wie CO₂ noch umwelt- und gesundheitsschädliche Luftschadstoffe wie Feinstaub oder Stickoxide ausgestoßen. Für die Herstellung der Kollektoren sind keine seltenen (oft aus fragwürdigen Quellen stammenden) Rohstoffe nötig und die Wertschöpfung findet zu 75 % in Österreich statt, was lange, CO₂-intensive Transportwege vermeidet. Nachdem die Kollektoren jahrzehntelang saubere Energie geliefert haben, lassen sie sich außerdem hervorragend recyclen.
Für Ein- und Zweifamilienhäuser gilt: 2.500 Euro erhalten alle zusätzlich, die im Zuge der Kesseltauschförderung auch eine Solarwärme-Anlage installieren. Für den Tausch eines alten fossilen Kessels gegen ein neues, mit erneuerbarer Energie betriebenes, Heizsystem beträgt die Förderquote bis zu 30 % und ist je nach Heizsystem auch durch einen Maximalbetrag begrenzt:
Außerdem gibt es einen Bonus von 5.000 Euro für Tiefenbohrungen beziehungsweise Brunnen (nur bei Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen).
Der 2.500 Euro Solarbonus kommt jeweils oben drauf, es sind also – je nach Heizungssystem – Gesamtfördersummen von bis zu 15.000 Euro möglich.
Neben dem gleichzeitigen Einbau eines erneuerbaren Heizsystems sind eine Kollektorfläche von mind. 6 m² und die Auszeichnung der Kollektoren mit dem Austria Solar Gütesiegel oder vergleichbaren Zertifikaten weitere Voraussetzungen für die Förderung einer thermischen Solaranlage.
Im Bereich des mehrgeschossigen Wohnbaus gelten andere Fördersätze. Hier werden Solarwärme-Anlagen mit 400 Euro/m² Kollektorfläche gefördert. Für die anderen Heizungssysteme gelten ebenso 30 % als Maximalfördersatz und dieselben Maximalbeträge, die sich aber für jedes kW über 50 kW um 100 Euro erhöhen.
Insbesondere in Verbindung mit den jeweiligen Landesförderungen ist es jetzt sehr lukrativ, im mehrgeschossigen Wohnbau auf Solarwärme zu setzen.
Durch den Einbau einer thermischen Solaranlage können Haushalte ihre Energie-Abhängigkeit von unsicheren Förderländern verringern und, eine einfache Solaranlage für Warmwasser ist in einem Tag montiert und liefert von Mai bis September komplett die Energie, auch im Winterhalbjahr reduziert sie den Gasverbrauch. Die anfängliche Investition amortisiert sich somit schon nach wenigen Jahren.
Für die schnelle Suche nach einem geeigneten Installateurbetrieb hat Austria Solar die Solarinstallateur Suche eingerichtet. Dort kann durch Eingabe der eigenen PLZ schnell ein Installateur mit Solarwärme-Expertise gefunden werden.
Die Wiederaufnahme der Kesseltauschförderung war dringend notwendig. In Österreich müssen immer noch 1,3 Mio. Kessel mit Öl und Gas ersetzt werden. Zuletzt stand die Wärmewende durch den Wegfall der Förderungen still, worauf Austria Solar wiederholt aufmerksam machte. Denn Haushalte erhielten keine Unterstützung und Betriebe keine Aufträge, wodurch die Erreichung der Klimaziele in Gefahr geriet. Zuletzt forderte auch der Runde Tisch der Wärmewirtschaft in einem offenen Brief (von Austria Solar mitunterzeichnet) die rasche Umsetzung der Wärmewende. Mit der neuen Sanierungsoffensive kehrt jedoch die Planungssicherheit – wie sie etwa kürzlich der Dachverband Energie-Klima der WKO forderte – wieder zurück.
Insgesamt stehen für die Sanierungsoffensive, die neben dem Kesseltausch auch noch den Sanierungsbonus beinhaltet, 360 Millionen Euro bis Ende 2026 zur Verfügung. Für die Jahre 2027-2030 steht der gleiche jährliche Geldbetrag zur Verfügung, insgesamt können bis 2030 also 1,8 Milliarden Euro abgeholt werden. Gefördert werden Lieferungen und Leistungen ab 3. Oktober 2025, Anträge können ab November gestellt werden.