Solarfassade

Solar-Förderung Kärnten

Aktuelle Solar-Förderung in Kärnten:

Kärntner Wohnbauförderung:

Im Rahmen der Kärntner Wohnbauförderung wird die Errichtung von thermischen Solaranlagen in Kärnten gefördert, sowohl bei Neubau, Ersterwerb von Wohnraums als auch Sanierung.

Neubau Eigenheim:
  • Im Neubau fördert das Land Kärnten die Errichtung von Solarthermie-Anlagen mit einem Bonus von 400 € pro m² Aperturfläche, maximal werden 6.000 € ausbezahlt.
  • Der Bonus für die Solaranlage wird zusätzlich zum anerkannten Betrag für die Wohnbauförderung ausgezahlt.
  • Technische Voraussetzungen:
    • Mindestkollektorfläche: 4 m²
    • Die Kollektoren müssen mit dem Austria Solar Gütesiegel zertifiziert sein. Alternativ genügt auch das “Solar Keymark”-Zertifikat oder das “Österreichische Umweltzeichen für Sonnenkollektoren und Solaranlagen”.

Gefördert werden sowohl die Errichtung (“Richtlinie 1 – Errichtung von Wohnraum im Eigentum 2026 -2028”) als auch der Ersterwerb (“Richtlinie 2 – Ersterwerb von Wohnraum 2025 – 2028”).

Die Richtlinien können jeweils hier heruntergeladen werden.

Ersterwerb Eigentumswohnung:
  • Beim Ersterwerb einer Eigentumswohnung, deren Wärmebedarf u.a. mit einer Solarwärme-Anlage gedeckt wird, vergibt das Land Kärnten einen Bonus von 15 € / m² förderbarer Nutzfläche.
  • Der Bonus für die Solaranlage wird zusätzlich zum anerkannten Betrag für die Wohnbauförderung ausgezahlt.
  • Technische Voraussetzungen:
    • Auf dem Wohngebäude, in dem sich die Wohnung befindet, muss die Kollektor-Aperturfläche mindestens 2 m² je Wohnung betragen.
    • Die Solaranlage muss groß genug sein, um mindestens 15% des jährlichen Heizwärmebedarfs zu decken.
    • Die Kollektoren müssen mit dem Austria Solar Gütesiegel zertifiziert sein. Alternativ genügt auch das “Solar Keymark”-Zertifikat oder das “Österreichische Umweltzeichen für Sonnenkollektoren und Solaranlagen”.

Weitere Infos zu den Förderbedingungen finden Sie in der aktuellen Richtlinie (“Richtlinie 2 – Ersterwerb von Wohnraum 2025 – 2028”) auf der Website des Landes Kärnten.

Sanierung Eigenheim bzw. Eigentumswohnung:
  • In der Sanierung fördert das Land Kärnten die Neuerrichtung von Solaranlagen mit einem Pauschalbetrag von 1.500 €.
  • Technische Voraussetzungen:
    • Mindestkollektorfläche: 6 m²

Weitere Infos zu den Förderbedingungen finden Sie in der aktuellen Richtlinie (“Richtlinie 6 – Sanierung von Eigenheimen und Wohnungen 2026 – 2028”) auf der Website des Landes Kärnten.


Bundesförderung:

Zusätzlich zur oben beschriebenen Kärntner Landesförderung können Sie auch österreichweite Förderungen in Anspruch nehmen. Aktuell gibt es den 2.500 Solarbonus im Zuge der Kesseltauschförderung. Mehr dazu finden Sie auf unserer Übersichtsseite.


Förderung PVT-Kollektoren:

PVT-Kollektoren werden in der Energieförderung des Landes Kärnten nicht als thermische Solaranlagen, sondern als PV-Anlagen gefördert, der Fördersatz beträgt pauschal 3.000 € (Mindestleistung: 5 kWp). Mehr Infos finden Sie in der Richtlinie zur Förderung, die Sie auf der Website des Landes Kärnten herunterladen können.

PVT-Kollektoren sind Hybridkollektoren, die die Erzeugung von Strom (PV) und Wärme (T) in einem Kollektor kombinieren.


Solarpotentialkataster:

Solarpotentialkataster Kärnten

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