Aktuelle Solar-Förderung in Kärnten:
Alternativenergieförderung:
- Das Land Kärnten fördert den Einbau einer thermischen Solaranlage für Privatpersonen und Betriebe im Rahmen der Alternativenergieförderung.
- Gefördert werden bis zu 50 % der anerkennbaren Investitionskosten bzw. maximal 150 Euro pro m2 Bruttokollektorfläche.
Mehr Infos finden Sie in der Richtlinie zur Förderung, die Sie auf der Website des Landes Kärnten herunterladen können.
Kärntner Wohnbauförderung:
Im Rahmen der Kärntner Wohnbauförderung wird die Errichtung von thermischen Solaranlagen in Kärnten gefördert, sowohl bei Neubau als auch Sanierung.
Neubau:
- Im Neubau fördert das Land Kärnten die Errichtung von Solarthermie-Anlagen mit 400 € pro m² Aperturfläche der Maximalbeitrag liegt bei 6.000 €. Der Bonus für die Solaranlage wird zusätzlich zum anerkannten Betrag für die Wohnbauförderung ausgezahlt.
- Die Kollektorfläche muss mindestens 4 m² betragen.
- Es sind nur Kollektoren förderbar, für die eine Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle nach der „Solar-Keymark“-Richtlinie oder dem Austria Solar Gütesiegel vorliegt.
- Die Förderung wird zu 60 % in Form eines Förderungskredits und zu 40 % durch einen von Annuitätenzuschüsse gestützten Hypothekar- bzw. Bausparkassenkredit ausbezahlt.
Gefördert werden sowohl die Errichtung von Eigenheimen (Richtlinie 1) und der Ersterwerb von Wohnraum (Richtlinie 2). Die Richtlinien können jeweils hier heruntergeladen werden.
Sanierung:
- In der Sanierung fördert das Land Kärnten die Neuerrichtung von Solaranlagen bzw. Erweiterungen von bestehenden Anlagen zur Warmwasserbereitung in Gebäuden und/oder zur Beheizung von Gebäuden.
- Die Bruttokollektorfläche muss mindestens 6 m² umfassen.
- Die Förderung beträgt bei Eigenheimen und sonstigen Gebäuden bis zu zwei Wohnungen 1.500 € je Gebäude (maximal jedoch 35 % der Sanierungskosten).
- Lieferant der Kollektoren muss das Gütesiegel des Verbandes Austria Solar führen oder die Kollektoren sind nach dem „Österreichischen Umweltzeichen für Sonnenkollektoren und Solaranlagen“ bzw. nach der „Solar Keymark“-Richtlinie zertifiziert oder entsprechen nachweislich den hierfür zu Grunde liegenden Kriterien.
Weitere Infos zu den Förderbedingungen finden Sie in der aktuellen Richtlinie (Richtlinie 7) auf der Website des Landes Kärnten.
Impulsprogramm “Raus aus fossilen Brennstoffen” 2025:
Einen Solarbonus in Höhe von 1.500 € erhalten alle, die im Zuge einer Heizungsumstellung von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energieträger in Eigenheimen zusätzlich eine Solarwärme-Anlage installieren.
Mehr zum Impulsprogramm auf der Website des Landes Kärnten.
Förderung PVT-Kollektoren:
PVT-Kollektoren werden in der Energieförderung des Landes nicht als thermische Solaranlagen, sondern als PV-Anlagen gefördert, der Fördersatz beträgt max. 480 Euro pro kWp. Mehr Infos finden Sie in der Richtlinie zur Förderung, die Sie auf der Website des Landes Kärnten herunterladen können.
Solarpotentialkataster Kärnten