Bundesförderungen
Mehrere Bundesförderungen für Solarwärme können von Betrieben in ganz Österreich beantragt werden:
Großanlagenprogramm des Klima- und Energiefonds 2021
- Förderung für Solare Großanlagen ab 100 m² Kollektorfläche (in Themenfeld 5 schon ab 50 m²), erstmals keine Begrenzung nach oben
- Ausschreibung läuft bis zum 24.02.2023, mit zwei jährlichen Einreichterminen:
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- 30.09.2022, 12 Uhr
- 24.02.2023, 12 Uhr
- Gesamtbudget beträgt 45 Millionen Euro
- Sechs Themenfelder, um integrative Energiesysteme, neue Technologien und besonders große Anlagen (> 5.000 m²) zu forcieren
- Bei der Projektauswahl werden Projekte mit EU-Kofinanzierung erstgereiht
- Besonders innovative Projekte sowie Projekte über 5.000 m² Bruttokollektorfläche werden in das Begleitforschungsprogramm aufgenommen
- Machbarkeitsstudien für Großprojekte mit mehr als 5.000 m² werden bis zu 100 % gefördert – zur Vorbereitung von Investitionen in Großanlagen
Förderprogramm Solare Großanlagen auf Website des Klima- und Energiefonds
Leitfaden zum Förderprogramm Solare Großanlagen
Website Förderprogramm Solare Großanlagen
Umweltförderung im Inland (UFI)
- Thermische Solaranlagen bis 100 m² Kollektorfläche werden bei Standardkollektoren mit 150 EUR pro m² und bei Vakuumkollektoren mit 195 EUR pro m² Kollektorfläche gefördert. Die Förderung beträgt max. 30 % der förderfähigen Kosten.
- Thermische Solaranlagen über 100 m² Kollektorfläche werden entsprechend der CO2-Einsparung der Anlage gefördert, hier geht’s zur Förderberechnung. Die Förderung beträgt max. 25 % der förderfähigen Kosten, die Mindestinvestition für förderfähige Anlagen liegt bei 10.000 EUR.
- In beiden Fällen werden Anlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizung und Prozesswärme gefördert.
Weitere Infos zu den Förderungen und Einreichunterlagen: für Thermische Solaranlagen bis 100 m² und Thermische Solaranlagen über 100 m².
Energiezentralen zur innerbetrieblichen Wärme- und Kältebereitstellung
Das neue Förderprogramm zu Energiezentralen ist eine Zusammenführung verschiedender Förderungen unter dem Systemgedanken der Energiewende.
- Gefördert werden Energiezentralen, die eine Kombination von besonders innovativen und energieeffizienten Maßnahmen enthalten
- Die Förderung beträgt bis zu 45 % der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten
- Es müssen mindestens drei der folgenden fünf Maßnahmen gesetzt werden:
- Errichtung einer erneuerbaren Wärme- oder Kälteanlage (z.B. Solarthermie)
- Errichtung oder Erweiterung von innerbetrieblichen primären Verteilnetzen (z.B. Mikronetz am Firmengelände)
- Optimierung der Energiebereitstellung/-verteilung (z.B. intelligente Regelungen, optimierte Solarspeicher inkl. Speicher- und Lastmanagement)
- Errichtung einer Wärmerückgewinnung oder eines Free-Cooling-Systems
- Maßnahmen zur Sektorkopplung (z.B. Einbindung von eigenen Photovoltaikanlagen
Details und Förderleitfaden finden Sie auf der Infoseite der KPC.