Bundesförderungen
Mehrere Bundesförderungen für Solarwärme können von Betrieben in ganz Österreich beantragt werden:
Großanlagenprogramm des Klima- und Energiefonds 2020
- 2,5 Mio. Euro Budget für Solare Großanlagen mit 100 bis 10.000 m2 Kollektorfläche
- Laufzeit bis 26.02.2021
- Fünf Themenfelder, um integrative Energiesysteme und neue Technologien zu forcieren
- Bei der Projektauswahl werden Projekte mit EU-Kofinanzierung erstgereiht
- Neu: Der Klimafonds finanziert Machbarkeitsstudien für solare Großanlagen ab 5.000 m2 mit bis zu 100 % – zur Vorbereitung von Investitionen in Großanlagen!
Details und Förderleitfaden finden Sie auf der Infoseite zum Großanlagenprogramm des Klima- und Energiefonds.
Umweltförderung im Inland (UFI)
- Thermische Solaranlagen bis 100 m² Kollektorfläche werden bei Standardkollektoren mit 150 EUR pro m² und bei Vakuumkollektoren mit 195 EUR pro m² Kollektorfläche gefördert. Die Förderung beträgt max. 30 % der förderfähigen Kosten.
- Thermische Solaranlagen über 100 m² Kollektorfläche werden entsprechend der CO2-Einsparung der Anlage gefördert, hier geht´s zur Förderberechnung. Die Förderung beträgt max. 25 % der förderfähigen Kosten, die Mindestinvestition für förderfähige Anlagen liegt bei 10.000 EUR.
- In beiden Fällen werden Anlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizung und Prozesswärme gefördert.
Weitere Infos zu den Förderungen und Einreichunterlagen: für Thermische Solaranlagen bis 100 m² und Thermische Solaranlagen über 100 m².
Investitionsprämie
- Steuerfreier, nicht rückzahlbarer Zuschuss von 14 % der Investition in eine Solarwärme-Anlage jeglicher Größe
- Kombination mit anderen Förderungen möglich
- Antragstellung bis spätestens 28. Februar 2021
Details zu den förderbaren Komponenten einer Solarwärme-Anlage und der Investitionsprämie generell.
Energiezentralen zur innerbetrieblichen Wärme- und Kältebereitstellung
Das neue Förderprogramm zu Energiezentralen ist eine Zusammenführung verschiedender Förderungen unter dem Systemgedanken der Energiewende.
- Gefördert werden Energiezentralen, die eine Kombination von besonders innovativen und energieeffizienten Maßnahmen enthalten
- Die Förderung beträgt bis zu 45 % der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten
- Es müssen mindestens drei der folgenden fünf Maßnahmen gesetzt werden:
- Errichtung einer erneuerbaren Wärme- oder Kälteanlage (z.B. Solarthermie)
- Errichtung oder Erweiterung von innerbetrieblichen primären Verteilnetzen (z.B. Mikronetz am Firmengelände)
- Optimierung der Energiebereitstellung/-verteilung (z.B. intelligente Regelungen, optimierte Solarspeicher inkl. Speicher- und Lastmanagement)
- Errichtung einer Wärmerückgewinnung oder eines Free-Cooling-Systems
- Maßnahmen zur Sektorkopplung (z.B. Einbindung von eigenen Photovoltaikanlagen
Details und Förderleitfaden finden Sie auf der Infoseite der WKO zu Energiezentralen.