Solarfassade

Bundesförderungen

Mehrere Bundesförderungen für Solarwärme können von Betrieben in ganz Österreich beantragt werden:

 

Großanlagenprogramm des Klima- und Energiefonds 2023

Die Ausschreibung für das Förderprogramm Solare Großanlagen 2023 ist geschlossen. Eine neue bundesweite Förderung für Betriebe, bei der auch Solare Großanlagen eingereicht werden können, wird voraussichtlich im 2. Quartal 2024 gestartet. Sobald mehr Informationen bekannt sind, finden Sie diese hier.

Eine Vielzahl an Berichten und weiteren Infos zu Anlagen, die in der Vergangenheit im Förderprogramm Solare Großanlagen des Klima- und Energiefonds gefördert wurden, finden Sie auf der Seite www.solare-grossanlagen.at.


Umweltförderung im Inland (UFI)

  • Thermische Solaranlagen bis 100 m² Kollektorfläche werden bei Standardkollektoren mit 150 EUR pro m² und bei Vakuumkollektoren mit 195 EUR pro m² Kollektorfläche gefördert. Für Luftkollektoren erhält man 125 EUR pro m². Einen Bonus von jeweils 10 EUR pro m² gibt es, wenn die Solaranlage das österreichische Umweltzeichen trägt bzw. gleichzeitig eine Holzheizung errichtet wird. Die Förderung beträgt max. 30 % der förderfähigen Kosten. Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung einzubringen.
  • Thermische Solaranlagen über 100 m² Kollektorfläche werden entsprechend der CO2-Einsparung der Anlage gefördert, pro eingesparter Tonne CO2 erhält man 1.500 EUR, wobei max. 20 % der förderfähigen Kosten übernommen werden und die Mindestinvestition für förderfähige Anlagen bei 10.000 EUR liegt. Mehr Infos zur Förderberechnung finden Sie hier ab Seite 10. Der Förderantrag muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, gestellt werden.
  • In beiden Fällen gilt:
    • Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss vergeben.
    • Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und
      konfessionelle Einrichtungen.
    • Gefördert werden Anlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizung und Prozesswärme.

Weitere Infos zu den Förderungen und Einreichunterlagen: für Thermische Solaranlagen bis 100 m² und Thermische Solaranlagen über 100 m².


Energiezentralen zur innerbetrieblichen Wärme- und Kältebereitstellung

Das Förderprogramm zu Energiezentralen ist eine Zusammenführung verschiedender Förderungen unter dem Systemgedanken der Energiewende.

  • Gefördert werden Energiezentralen, die eine Kombination von besonders innovativen und energieeffizienten Maßnahmen enthalten
  • Die Förderung beträgt bis zu 45 % der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten
  • Es müssen mindestens drei der folgenden fünf Maßnahmen gesetzt werden:
    • Errichtung einer erneuerbaren Wärme- oder Kälteanlage (z.B. Solarthermie)
    • Errichtung oder Erweiterung von innerbetrieblichen primären Verteilnetzen (z.B. Mikronetz am Firmengelände)
    • Optimierung der Energiebereitstellung/-verteilung (z.B. intelligente Regelungen, optimierte Solarspeicher inkl. Speicher- und Lastmanagement)
    • Errichtung einer Wärmerückgewinnung oder eines Free-Cooling-Systems
    • Maßnahmen zur Sektorkopplung (z.B. Einbindung von eigenen Photovoltaikanlagen

Details und Förderleitfaden finden Sie auf der Infoseite der KPC.

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