Solarfassade

Bundesförderungen

Mehrere Bundesförderungen für Solarwärme können von Organisationen und Betrieben in ganz Österreich beantragt werden:

 

Transformationsfonds der Industrie

Diese Förderung ist eine OPEX-Förderung und ersetzt Unternehmen, die von fossiler auf erneuerbare Energie umsteigen, die durch den Umstieg entstehenden Mehrkosten über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren. Unternehmen können so ohne Mehrkosten im laufenden Betrieb auf erneuerbare Energie umstellen. Die sich ergebenden Mehrkosten der erneuerbaren Energieträger gegenüber den fossilen Energieträger wird jährlich auf Basis der definierten Preisindizes festgelegt.

Mehr Infos zur Berechnung der Fördersumme und der Förderung allgemein finden Sie im Infoblatt und auf der Website der KPC.

Eine Kombination mit anderen Förderungen (siehe z.B. die Investitionsförderungen unten) ist möglich. Anträge können vom 24.02.2025 bis zum 28.05.2025 gestellt werden.

 


Innovative klimaneutrale Prozesswärme und -kälte in Betrieben

Der Klima- und Energiefonds fördert innovative Systemlösungen im Bereich Prozesswärme für Unternehmen jeder Größe. Solarthermie ist dabei eine der förderfähigen Optionen, um die fossilen Energieträger durch Erneuerbare zu ersetzen.

Die zentralen Punkte auf einen Blick:

  • 45 % Förderung für Erneuerbare Energieanlagen, 30 % für Energieeffizienzmaßnahmen, plus Zuschläge (Maximalfördersatz von 50 % der umweltrelevanten Investitionskosten)
  • Alle Solartechnologien werden gefördert: Flach-/Vakuumkollektoren, PVT, konzentrierende Kollektoren
  • Projekte mit bis zu 400 °C Versorgungstemperatur werden gefördert
  • Es werden Machbarkeitsstudien (inkl. Energiestromanalysen) und Investitionsprojekte gefördert
  • Planungskosten bis zu 10 % der Investitionen werden gefördert

Das Förderprogramm läuft bis 28. Februar 2025. Weitere Infos zum Förderprogramm gibt es auf der Website des Klima- und Energiefonds.

 


Umweltförderung im Inland (UFI)

  • Thermische Solaranlagen bis 100 m² Kollektorfläche werden bei Standardkollektoren mit 150 EUR pro m² und bei Vakuumkollektoren mit 195 EUR pro m² Kollektorfläche gefördert. Für Luftkollektoren erhält man 125 EUR pro m². Einen Bonus von jeweils 10 EUR pro m² gibt es, wenn die Solaranlage das österreichische Umweltzeichen trägt bzw. gleichzeitig eine Holzheizung errichtet wird. Die Förderung beträgt max. 30 % der förderfähigen Kosten. Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung einzubringen.
  • Thermische Solaranlagen über 100 m² Kollektorfläche werden entsprechend der CO2-Einsparung der Anlage gefördert, pro eingesparter Tonne CO2 erhält man 1.500 EUR, wobei max. 20 % der förderfähigen Kosten übernommen werden und die Mindestinvestition für förderfähige Anlagen bei 10.000 EUR liegt. Mehr Infos zur Förderberechnung finden Sie hier ab Seite 10. Der Förderantrag muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, gestellt werden.
  • In beiden Fällen gilt:
    • Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss vergeben.
    • Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und
      konfessionelle Einrichtungen.
    • Gefördert werden Anlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizung und Prozesswärme.

Weitere Infos zu den Förderungen und Einreichunterlagen: für Thermische Solaranlagen bis 100 m² und Thermische Solaranlagen über 100 m².

 


Energiezentralen zur innerbetrieblichen Wärme- und Kältebereitstellung

Das Förderprogramm zu Energiezentralen ist eine Zusammenführung verschiedender Förderungen unter dem Systemgedanken der Energiewende.

  • Gefördert werden Energiezentralen, die eine Kombination von besonders innovativen und energieeffizienten Maßnahmen enthalten
  • Die Förderung beträgt bis zu 45 % der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten
  • Es müssen mindestens drei der folgenden fünf Maßnahmen gesetzt werden:
    • Errichtung einer erneuerbaren Wärme- oder Kälteanlage (z.B. Solarthermie)
    • Errichtung oder Erweiterung von innerbetrieblichen primären Verteilnetzen (z.B. Mikronetz am Firmengelände)
    • Optimierung der Energiebereitstellung/-verteilung (z.B. intelligente Regelungen, optimierte Solarspeicher inkl. Speicher- und Lastmanagement)
    • Errichtung einer Wärmerückgewinnung oder eines Free-Cooling-Systems
    • Maßnahmen zur Sektorkopplung (z.B. Einbindung von eigenen Photovoltaikanlagen)

Details und Förderleitfaden finden Sie auf der Infoseite der KPC.


Heizungsoptimierung im mehrgeschoßigen Wohnbau

Im Rahmen dieser Förderungsaktion werden Beratungsleistungen in Kombination mit gezielten Investitionen gefördert, die zu einer Energieeinsparung durch Optimierung der Volumenströme in verzweigten hydraulischen Heizungssystemen führen. Ist eine Solarwärme-Anlage Teil des Heizungssystems, können Optimierungsmaßnahmen wie z.B. Spülen, Befüllen, Reglerjustierung, die für einen optimalen Betrieb der Anlagen erforderlich sind, gefördert werden.

Zielgruppe sind Gebäudeeigentümer:innen von Wohngebäuden mit mind. 6 Nutzeinheiten und einer bestehenden Zentralheizung.

Details und ein kompaktes Informationsblatt finden Sie hier.


Eine Vielzahl an Berichten und weiteren Infos zu Anlagen, die in der Vergangenheit im eingestellten Förderprogramm Solare Großanlagen des Klima- und Energiefonds gefördert wurden, finden Sie auf der Seite www.solare-grossanlagen.at.

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