Verkürzte Abschreibungsdauer für Wärmebereich-Investitionen auf 2 Jahre
Investitionen in Solarwärmeanlagen werden oftmals wegen zu langer Amortisationszeiten aufgeschoben. Der Grund sind günstige fossile Energiepreise und fehlende Stückzahlen, um die Anlagenkosten zu senken. Die wichtigste Maßnahme wäre die Umsetzung einer ökologischen Steuerreform im Wärmebereich mit CO2-Steuer auf fossile Energieträger und Entlastung der BürgerInnen über einen Klimabonus. Bis zur Umsetzung der Steuerreform sollten kurzfristig Maßnahmen gesetzt werden, um einen Investitionsschub in der Wärmewende anzustoßen.
Lösungsvorschlag:Änderung im Einkommensteuergesetz ab 1.1.2020 für verkürzte Abschreibungsdauer für Investitionen in Heizungstechnologien mit erneuerbaren Energieträgern (z.B. Solarthermie) und Effizienzmaßnahmen im Wärmebereich. Abschreibung von 100 % der Investition innerhalb von 2 Jahren.
Begründung:Die deutliche Verkürzung der Abschreibungsdauer auf 2 Jahre von Investitionen in erneuerbare Wärme und Effizienzmaßnahmen bei Heizen und Kühlen verschafft klimafreundlichen Technologien einen entscheidenden Marktvorteil gegenüber fossilen Energieträgen. Der unmittelbare Markteffekt wäre eine Erhöhung der Kesseltauschrate und der Sanierungsrate bei Gebäuden in Richtung 3 % Sanierungsrate, mit konkreten positiven Auswirkungen auf die Klimabilanz und den Arbeitsmarkt. Die Investitionssteigerung am Wärmemarkt führt zu gesicherten Mehreinnahmen im Bundesbudget, da diese Maßnahmen in 70 – 80 % heimischer Wertschöpfung umgesetzt werden. Da die Hälfte des österreichischen Endenergieverbrauchs durch Wärmeenergie verursacht wird und diese für 16 % der Treibhausgase verantwortlich ist, hat diese Änderung im Einkommensteuergesetz hohe energiepolitische Relevanz.