Solarfassade

Solarinitiative 20▸50

Solarinitiative 20 > 50

Klima-Konjunkturpaket für Österreich

Um die Klimakrise unter Kontrolle zu bringen, müssen die Treibhausgasemissionen jedes Jahrzehnt bis 2050 um die Hälfte sinken. Im Zentrum muss dabei die Raumwärme stehen, die über 50 % des Energieverbrauches ausmacht. Etwa 10 % der CO2-Emissionen in Österreich werden durch Heizungs- und Warmwasseranlagen in Gebäuden verursacht. Österreich heizt zu 64 % mit Öl, Gas und Kohle, wofür die Haushalte EUR 4 Mrd. jährlich ausgeben, die zum Großteil ins Ausland fließen. Die Hauptlieferländer von Öl und Gas für Österreich sind Kasachstan, Irak, Aserbaidschan, Libyen, Nigeria und Russland. Im Regierungsprogramm wurde vereinbart, bis 2040 die Wärmeversorgung vollständig auf erneuerbare Energien umzustellen (Umweltwärme, Solarwärme, Biomasse, erneuerbare Fernwärme).

Steigerung von 20 auf 50 Solaranlagen pro Tag

Im Jahr 2020 wurden in Österreich 53,2 MWth (76.060 m²) thermische Sonnenkollektoren installiert. Im Schnitt entspricht das einer Installation von 20 Solarwärme-Anlagen pro Tag. In den nächsten zehn Jahren muss die Installation auf 50 Solarwärme-Anlagen pro Tag gesteigertwerden. Dabei sollen speziell größere Anlagen für Betriebe und solare Fernwärme forciert werden, um einen wirksamen Beitrag zu den Klimazielen zu leisten. Derzeit sind rund 300.000 Solaranlagen in Österreich in Betrieb, Solarwärme spart rund eine halbe Million Tonnen Treibhausgase pro Jahr. Solarenergie deckt aber erst 2 % des Niedertemperaturbedarfs in Gebäuden und Prozesswärme.

Eine Million Tonnen CO2-Reduktion bis 2030

Durch eine Solaroffensive soll der Beitrag von Solarwärme am Wärmebedarf bis 2030 mehr als verdoppelt werden. Dadurch wird eine Million Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr eingespart, ein Drittel des Reduktionsziels der Bundesregierung von drei Millionen Tonnen CO2-Emissionen im Jahr 2030 im Gebäudebereich. Bis 2040 soll der Anteil bei weiter forciertem Ausbau nochmals um 50 % steigen.

Standortsicherung für das Solarland Österreich

Solarwärme-Anlagen sind ein Exportschlager, 83 % der Produktion geht in den Export, vor allem nach Deutschland, Italien, Spanien und Portugal. Durch billiges Öl und Gas ist der Heimmarkt jedoch seit 2010 rückläufig, wir verspielen damit unsere Basis für den Export. Die Solarinitiative 2050 soll ein Umschwenken bewirken, den Heimmarkt und die heimische Wertschöpfung stärken. Solarwärme am Heimmarkt ist zu 95 % Made in Austria, die Branche setzte 2020 EUR 130 Mio. um.

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Maßnahmen der Solarinitiative 20▸50

Um den Ausbau von Solarwärme von 20 auf 50 Solaranlagen pro Tag zu steigern, sind folgende Maßnahmen notwendig:

  1. Impulsprogramm Großanlagen: Für solare Großanlagen in der städtischen Fernwärme ein Impulsförderprogramm 2020 – 2025 (2021-2023 bereits gestartet).
  2. Bürokratieabbau Kleinanlagen: Bauverhandlungen bei Kleinanlagen bis 100 m² Kollektorfläche sind zeitraubend und bremsen den Markt ein, Solaranlagen sollten in allen Bundesländern von der Bewilligungs-, Melde- oder Anzeigepflicht befreit sein.
  3. Bürokratieabbau Großanlagen: Entfall der Genehmigungshürden bei Freiflächenaufstellung von Sonnenkollektoren auf „Grünland mit Sondernutzung“.
  4. Förderdschungel bereinigen: Unterschiedliche Fördervoraussetzungen und Förderhöhen für technisch idente Solarwärme-Anlagen in den Bundesländern bremsen den Markt, die Bedingungen sollten bundesweit einheitlich geregelt sein.
  5. Solarpflicht in der Wohnbauförderung: Im Neubau und bei Sanierungen sollte in der Wohnbauförderung der verpflichtende Einbau von Solaranlagen Fördervoraussetzung sein, mit gleichberechtigten Bestimmungen für Solarthermie und PV.
  6. Normenanpassung: Innovative Sonnenhäuser stehen derzeit zum Teil außerhalb der Norm, diese gehört angepasst, d.h. die Speicherfähigkeit von Bauteilen aufgenommen.

Mehr Details und ausführliche Erklärungen zu den einzelnen Forderungen finden Sie unten in der PDF-Version oder den Klappmenüs!

Solarinitiative 20▸50 (PDF)

1. Impulsprogramm Großanlagen

Problemdarstellung:

Im Jahr 2020 heizten über 1 Mio. Haushalte mit Fernwärme. Der Anteil erneuerbarer Energie in der Fernwärme liegt bei 48 %, über die Hälfte der Fernwärme wird fossil beheizt. In den letzten Jahren haben sich viele Stadtwerke eine CO2-freie Fernwärmeversor­gung bis zum Jahr 2050 zum Ziel gesetzt. Die Nutzung von Solarwärme im städtischen Fernwärmenetz ist seit 20 Jahren erprobt und Stand der Technik. Solare Großanlagen liefern heute deutlich höhere Erträge als vor 15 Jahren.

Lösungsvorschlag:

Umsetzung eines Impulsförderprogramms 2020 – 2025 (2021-2023 bereits gestartet) für solare Großanlagen mit Förderung von Investition und Projektentwicklung. Fortsetzung des bereits laufenden Förderprogramms über 2023 hinaus mit einer Beibehaltung des jährlichen Fördervolumens von 15 Mio. € (entspricht einem Fördersatz von umgerechnet rund 1 Cent/kWh solarer Fernwärme bei 30 % Investitionszuschuss).

Begründung:

Das Impulsförderprogramm soll den Umstieg der Stadtwerke von fossiler auf solare Fernwärme­erzeugung durch Förder­anreize erleichtern und beschleunigen. Mit dem Förderprogramm sollen jedes Jahr 70 MW (100.000 m²) Solarwärmekapazität in der Fernwärmeversorgung errichtet werden, mit Investitionen von 50 Mio. Euro jährlich.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen den erneuerbaren Anteil am Wärme- und Kältebedarf ab 2021 bis 2030 jedes Jahr um 1,3 % steigern. Das Impulsprogramm trägt wesentlich zu diesem Ziel bei, es führt zu einer jährlichen Steigerung von 0,24 % beim erneuerbaren Anteil in der Fernwärme. Die CO2-Reduktion durch den Ausbau solarer Fernwärme beträgt im ersten Jahr 6.600 Tonnen, im Jahr 2025 bereits fast 40.000 Tonnen CO2-Vermeidung pro Jahr.

Langfristig könnte auf diese Weise die Fernwärmeversorgung in rund 90 Städten über 8.000 Einwohner*innen dekarbonisiert werden. Das Ziel ist die Bereitstellung von 10 bis 12 TWh solare Fernwärme, was der Größenordnung der gesamten derzeitigen fossilen Fernwärme in Österreich entspricht. Damit würden 1,2 Mio. Tonnen CO2 bis 2030 eingespart, das sind 4 % des österreichischen Treibhausgasziels. Die Errichtung solarer Großanlagen erfolgt zu 75 % mit heimischer Wertschöpfung und würde in den nächsten 20 Jahren bis zu 2.500 Dauerarbeitsplätze schaffen, wie aktuelle Berechnungen zeigen.

2. Bürokratieabbau Kleinanlagen (Baugenehmigung)

Problemdarstellung:

Bei Solaranlagen bestehen in einigen Bundesländern Genehmigungshürden in der Umsetzung, weshalb zahlreiche Investitionen aufgrund zeitlicher Verzögerungen nicht realisiert werden. Baubewilligungsverfahren erfordern die Einbeziehung der Nachbar*innen und führen aufgrund von Einspruchsfristen etc. zu längeren Wartezeiten bis zur Genehmigung, was Bauherr*innen bei Investitionen abschreckt. Die Errichtung von Solaranlagen sollte daher von der Bewilligungs-, Melde- oder Anzeigepflicht befreit sein. Ausnahmen sollten nur in Schutzzonen und erhaltungswürdigen Altortgebieten gelten. Dies ist bereits in Wien, NÖ und Salzburg der Fall.

Lösungsvorschlag:

Solaranlagen sollten in allen Landesbauordnungen von der Bewilligungs-, Melde- oder Anzeigepflicht befreit sein. Ausnahmen sollten nur in Schutzzonen und erhaltungswürdigen Altortgebieten gelten.

Begründung:

Die Gesetzesänderung in den Bauordnungen der Bundesländer, z.B. im Rahmen einer Art. 15a Vereinbarung mit dem Bund, würde einen deutlichen Zeitgewinn bei der Umsetzung von Projekten und eine einfachere Realisierungsmöglichkeit von Solarwärme-Anlagen bringen, v.a. beim Wachstumsmarkt im gewerblichen Bereich.

3. Bürokratieabbau Großanlagen (Freiflächenanlagen)

Problemdarstellung:

Derzeit ist es nicht möglich, Sonnenkollektoren als Freiflächenanlage ohne aufwändige Sonderauflagen aufzustellen. Dies stellt besonders bei solarer Fernwärme eine Hürde dar, wo größere Anlagen mit mehreren tausend Quadratmetern errichtet werden, deren Wirtschaftlichkeit wesentlich von günstigen Grundstückkosten abhängt.

Lösungsvorschlag:

Entfall der Genehmigungshürden bei Freiflächenaufstellung von Sonnenkollektoren auf „Grünland mit Sondernutzung“. Festlegung von Vorrangflächen in der Raumordnung für Solar-Freiflächenanlagen.

Begründung:

Bislang sind nur Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Raumordnung erwähnt, es sollte darüber hinaus auch die Nutzung für Solarwärme-Freiflächenanlagen verankert werden. Dies kann z.B. im Rahmen einer Art. 15a Vereinbarung mit dem Bund erfolgen und würde einen deutlichen Zeitgewinn bei der Umsetzung von Projekten bringen.

4. Förderdschungel bereinigen (Förderungsvereinheitlichung)

Problemdarstellung:

Die unterschiedlichen Fördervoraussetzungen und Förderhöhen in den einzelnen Bundesländern für technisch idente Solarwärmeanlagen stellen eine Hürde dar, welche Solaranlagen komplizierter und mühsamer in der Abwicklung als notwendig machen. Bauherren benötigen Unterstützung in der Förderabwicklung durch umsetzende Unternehmen, was vor allem im bundesweiten Vertrieb zu beachtlichem Mehraufwand bei den Unternehmen führt.

Lösungsvorschlag:

Bundesweit einheitliche Fördervoraussetzungen und Förderhöhen für technisch idente Solarwärmeanlagen.

Begründung:

Die Gesetzesänderung in den Förderbedingungen der Bundesländer, z.B. im Rahmen einer Art. 15a Vereinbarung mit dem Bund, würde eine deutliche Verwaltungsvereinfachung bei der Umsetzung von Projekten und eine einfachere Realisierungsmöglichkeit von Solarwärme-Anlagen bringen.

5. Solarpflicht in der Wohnbauförderung

Problemdarstellung:

Um die Nutzung von Solarenergie im Wohnbau im nächsten Jahrzehnt zu beschleunigen (Stichwort: Solarinitiative 20▸50), ist ein forcierter Einbau von Solaranlagen im Neubau und bei Sanierungen erforderlich. Dies geschieht derzeit in einem viel zu geringen Ausmaß, um die Klimaziele zu erreichen. Die Wohnbauförderung sollte daher einen verpflichtenden Einbau als Voraussetzung zum Erhalt öffentlicher Fördermittel vorsehen.

Lösungsvorschlag:

Aufnahme des verpflichtenden Einbaus von Solaranlagen als Fördervoraussetzung im Neubau und bei Sanierungen in der Wohnbauförderung, mit gleichberechtigten Bestimmungen für Solarthermie und Photovoltaik.

Begründung:

Die Solarenergienutzung im Wohnbau ist eine wesentliche Maßnahme zur Erreichung des Zieles der Bundesregierung, bis 2030 die CO2-Emissionen im Wohnbau um 3 Mio. Tonnen zu senken. Sie sollte beide Technologien umfassen, um die Wärmewende zu beschleunigen.

6. Normenanpassung für Sonnenhäuser

Problemdarstellung:

Die Berechnung der Heizlast, des Wärmebedarfs und des Energieausweises für Gebäude ist in EN und ÖNORMEN entsprechend der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden geregelt. Besonders im Sonnenhaus, wo massive Bauteile wie Fundament, Decke und Wände als Speicher genutzt werden, können Kessel wesentlich kleiner dimensioniert werden. Die bestehenden Normen für Heizlast-, Wärmebedarfs- und Energieausweisberechnung berücksichtigen jedoch die Speicherfähigkeit von Bauteilen nicht und erfordern v.a. bei solarer Bauteilaktivierung für eine normgerechte Planung überdimensionierte Wärmeerzeuger.

Lösungsvorschlag:

Aufnahme der Speicherfähigkeit von Bauteilen in der ÖNORM EN 12831 (Verfahren zur Berechnung von Norm-Wärmeverluste und Norm-Heizlast) und der ÖNORM H 7500-1 (Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast).

Begründung:

Diese Normen werden im Normenausschuss AG 058.01 des Österreichischen Normungsinstitutes verhandelt und richten sich vor allem an Haustechnikplaner und techn. Büros. Eine Änderung der Normen ermöglicht, bei solarer Bauteilaktivierung innerhalb gültiger Normen kleinere Wärmeerzeu­ger einzusetzen. Dies spart Errichtungskosten und verbessert den Wirkungsgrad.

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