Da thermische Solaranlagen zur Vermeidung von klimarelevanten Treibhausgasen wie CO2 beitragen, wird für deren Errichtung ein Zuschuss von rund 20 % der Investitionskosten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH gewährt.
In Kärnten, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg besteht die Möglichkeit, zusätzlich zur Bundesförderung eine Landesförderung in Anspruch zu nehmen.
o Solaranlagen bis 100 m²:
Solaranlagen bis 100 m² werden mit 100 Euro pro m² Standardkollektoren bzw. 150 Euro pro m² Vakuumkollektoren gefördert, jedoch max. 30% der umweltrelevanten Investitionskosten (als „De-minimis"-Beihilfe). Wird im Vorfeld der Projektumsetzung eine professionelle Energieberatung in Anspruch genommen, gibt es einen zusätzlichen Beratungsbonus von 300 Euro.
Die Antragstellung erfolgt nach Umsetzung der Maßnahme. Das Förderungsansuchen muss spätestens sechs Monate nach Rechnungslegung bei der Abwicklungsstelle eintreffen.
o Solaranlagen ab 100 m²:
Solaranlagen ab 100m² werden mit 20 Prozent der umweltrelevanten Investitionskosten gefördert. Voraussetzungen: Die Antragsstellung muss vor Projektbeginn erfolgen, die umweltrelevanten Investitionskosten müssen mindestens EUR 10.000,- betragen.
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9
1092 Wien
T: 0 1/ 31 6 31 – 0
F: 0 1/ 31 6 31 – 104
Serviceteam Solaranlagen bis 100m²:
T: 0 1/ 31 6 31 – 714
Serviceteam Solaranlagen ab 100m²:
T: 0 1/ 31 6 31 – 720
Schwerpunktförderung im Tourismus:
In diese Förderungsschiene fallen touristische Betriebe mit Sitz im Burgenland wie z. B.: Hotels, Frühstückspensionen, Gasthäuser, Restaurants, Cafes, Sport- und Freizeitbetriebe etc. Förderungsziel ist die Erhaltung und weitere Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft im Burgenland durch eine spürbare Anhebung der Qualität des Angebotes.
Förderhöhe: Basisförderung: 10 % der förderbaren Investitionskosten.
Eine höhere Förderung ist möglich, wenn besondere Kriterien erfüllt werden (z. B.: KMU, Leitbetriebsfunktion, Innovationsgehalt etc.)
Das entsprechende Antragsformular ist vor Projektbeginn bei der WiBAG einzubringen. Doppelförderungen mit der Bundesförderung sind nicht möglich.
o Gewerblich genutzte Solaranlagen:
Gewerblich genutzte Solaranlagen werden im Burgenland nicht von dem Land gefördert (auch nicht co-gefördert). Es gibt für Betriebe im Burgenland sonst nur die Förderung der KPC:
Wirtschaftsservice Burgenland AG (WIBAG)
Franz Kain
Technologiezentrum
7000 Eisenstadt
T: 05 / 9010 2151
F: 05 / 9010 2110
E: franz.kain@wibag.at
H: www.wibag.at
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
T 0 732/ 77 20-145 01
F 0732/ 77 20-21 36 82
E-Mail us.post@ooe.gv.at
Das Land Salzburg fördert im Rahmen des Klima- und Umweltpaktes (KLUP) Projekte zur forcierten Anwendung von Technologien zum Klimaschutz und zur Luftreinhaltung.
Die Förderung wird abhängig von der jährlich erzielten Emissionsreduktion an CO2 gemäß folgendem Fördersatz als „De-minimis“-Beihilfe ausbezahlt: 225 Euro / Tonne CO2-Emissionsreduktion. Der Förderbetrag ist mit 10.000 Euro je Projekt begrenzt.
o Solaranlagen bis 100m²:
Es werden Thermische Solaranlagen mit einer Kollektorfläche bis zu 100 m² zur Warmwasserbereitung oder zur teilsolaren Raumheizung inkl. Verrohrung und Wärmespeicher sowie zur Bereitstellung von Prozesswärme mit Projektstandort im Land Salzburg gefördert.
Ansuchen sind nach Umsetzung, jedoch spätestens sechs Monate nach Rechnungslegung, an die Kommunalkredit Public Consulting zu übermitteln
o Solaranlagen ab 100m²:
Bei thermischen Solaranlagen ab 100 m² müssen die umweltrelevanten Investitionskosten mindestens 10.000 Euro betragen. Das Ansuchen muss vor Projektbeginn bei der Kommunalkredit Public Consulting einlangen.
Nähere Informationen:
Serviceteam Solaranlagen bis 100m²:
T: 0 1/ 31 6 31 – 714
Serviceteam Solaranlagen ab 100m²:
T: 0 1/ 31 6 31 – 720
o Tourismusförderung
Vom Land Steiermark ist im Rahmen der Top-Tourismusförderung des Österreichischen Hotel und Tourismusverbandes eine Verstärkerförderung für Tourismus- und Hoteleriebetriebe möglich. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 25.000 Euro. Gefördert werden zwischen 7 und 10% der Investitionssumme.
o Gewerblich genutzte Solaranlagen
Gewerblich genutzte Solaranlagen werden in der Steiermark nicht von dem Land gefördert (auch nicht co-gefördert). Es gibt für Betriebe in der Steiermark nur die Förderung der KPC:
Nähere Informationen:
Amt der steirischen Landesregierung
Fachabteilung 12A
Referat Kreditförderung
Radetzkystraße 3
8010 Graz
Frau Ulrike Pauker
T: 0 316/ 877 - 2314
F: 0 316/ 877 - 4232
H: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/9944/DE/
o Gewerblich genutzte Solaranlagen
Gewerblich genutzte Solaranlagen werden in Vorarlberg nicht vom Land gefördert (auch nicht co-gefördert). Es gibt für Betriebe in Vorarlberg nur die Förderung der KPC:
In Wien besteht auch für Gewerbebetriebe die Möglichkeit, bei Realisierung einer Solaranlage eine Förderung in Anspruch zu nehmen.
o Solaranlage zur Warmwasserbereitung:
Der Zuschuss für die Errichtung einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung beträgt 30 Prozent der förderbaren Investitionskosten. Maximal wird zu einem Sockelbetrag von 1.000 Euro ein Pauschalbetrag von 70 Euro pro Quadratmeter Absorberfläche zugeschossen.
o Solaranlage zur Warmwasserbereitung mit Raumheizungsunterstützung:
Der Zuschuss für die Errichtung einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung mit Raumheizungsunterstützung beziehungsweise Kühlung beträgt 40 Prozent der förderbaren Investitionskosten. Maximal wird zu einem Sockelbetrag von 1.000 Euro ein Pauschalbetrag von 100 Euro pro Quadratmeter Absorberfläche zugeschossen.
Ausschließungsgrund: Ein anderer Förderungsgeber hat die Solaranlage bereits gefördert oder dies ist beabsichtigt (eine Kumulation der Förderung mit jener der Kommunalkredit Public Consulting GmbH ist nicht möglich)
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