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Thermische Solaranlagen besitzen nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch seitens der öffentlichen Hand einen hohen Stellenwert. Da thermische Solaranlagen zur Vermeidung von klimarelevanten Treibhausgasen wie CO2 beitragen, wird für deren Errichtung im Rahmen der bundesweit verfügbaren „Umweltförderung im Inland“ ein Zuschuss von rund 20 % der Investitionskosten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH gewährt.
In Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg besteht die Möglichkeit, zusätzlich zur Bundesförderung eine Landesförderung in Anspruch zu nehmen.
- Bundesförderung
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Solaranlagen bis 100 m2 werden mit 100 Euro pro m2 Standardkollektoren bzw. 150 Euro pro m2 Vakuumkollektoren gefördert. Wird im Vorfeld der Projektumsetzung eine professionelle Energieberatung in Anspruch genommen, gibt es einen zusätzlichen Beratungsbonus von 300 Euro. Solaranlagen ab 100m2 werden mit 20 Prozent der umweltrelevanten Investitionskosten gefördert
Die Antragstellung erfolgt nach Umsetzung der Maßnahme. Das Förderungsansuchen muss spätestens sechs Monate nach Rechnungslegung bei der Abwicklungsstelle eintreffen.
Infos zur Förderung: Solaranlagen bis 100 m2 / Solaranlagen ab 100 m2
Nähere Informationen:
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Kommunalkredit Public Consulting GmbH Heide Maria Schwameis Türkenstraße 9 1092 Wien T: 0 1/ 31 6 31 – 275 F: 0 1/ 31 6 31 – 104 E: h.schwameis@kommunalkredit.at
- Landesförderung Burgenland
- Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Direktzuschusses in der Höhe von 30% der Investitionskosten, wobei eine Obergrenze von max. 1.700 € pro Wohneinheit bei solarer Warmwasserbereitung und max. 2.800€ pro Wohneinheit bei solarer Raumheizungsunterstützung eingehalten werden muss. Bedingung für die Förderung sind bei Solaranlage für das Warmwasser mind. 60% solare Deckung des Warmwasserbedarfs, bzw. bei Solaranlagen für die Heizung mind. 15% solare Deckung des Gesamtwärmebedarfs, sowie die Leistungsüberwachung über z.B. einen Wärmemengenzähler, sowie die Produktzertifizierung der Sonnenkollektoren einer anerkannten Prüfstelle (z.B. Solar Keymark) und keine Möglichkeit des Anschlusses an ein Nah- oder Fernwärmenetz.
Nähere Informationen:
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Wirtschaftsservice Burgenland AG (WIBAG) Franz Kain Technologiezentrum 7000 Eisenstadt T: 05 / 9010 2151 F: 05 / 9010 2110 E: franz.kain@wibag.at H: www.wibag.at
- Landesförderung Kärnten
- Für die Errichtung einer thermischen Solaranlage zur gewerblichen Nutzung wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss von 100€ pro m2 Kollektorfläche aber höchstens 10% der anerkennbaren Nettokosten gewährt. Die Förderung wird zusätzlich zur Bundesförderung gewährt.
Nähere Informationen: Kärntner Landesregierung Abt. 15 Umwelt - Energiewirtschaft Stefan Süssenbacher Flatschacherstraße 70 9021 Klagenfurt T: 05/ 0536 41564 F: 05/ 0536 41500 E: stefan.suessenbacher@ktn.gv.at H: www.energiewirtschaft.ktn.gv.at
- Landesförderung Niederösterreich
- Im Rahmen der "Betrieblichen Umweltförderung" fördert das Land Niederösterreich die Errichtung von thermischen Solaranlagen durch eine nicht rückzahlbare Beihilfe in der Höhe von maximal 30 % der umweltrelevanten Investitionskosten (exkl. Ust.), jedoch max. 100.000 Euro (nur für Gewerbebetriebe). Die Möglichkeit einer Kumulierung mit der Förderung der Kommunalkredit Public Consulting GmbH besteht.
Nähere Informationen: Nö. Landesregierung – Abt. Umweltwirtschaft u. Raumordnungsförderung Ilse Himetzberger DW 14328 Rene Schütz DW 14508 Landhausplatz 1 3109 St. Pölten T: 0 2742/ 9005 – 0 F: 0 2742/ 9005 – 14350 E: post.ru3@noel.gv.at H: http://www.wirtschaftsfoerderung.at/fs_sonstige.htm http://www.noel.gv.at/service/RU/RU3/umweltfoerderungfuerbetriebe.htm
- Landesförderung Oberösterreich
- In Oberösterreich besteht die Möglichkeit die Landesförderung zusätzlich zur Förderung der Kommunalkredit Public Consulting GmbH in Anspruch zu nehmen. Die zusätzliche Förderung durch das Land beträgt dabei 20 % der um die Förderung der Kommunalkredit verringerten Investitionskosten. Die Förderbestätigung der Kommunalkredit Public Consulting GmbH muss für die Berechnung der Landesförderung vorgelegt werden.
Nähere Informationen: Amt d. Oö. Landesregierung Abt. Umwelt- u. Anlagentechnik - Hr. Haider Goethestraße 86 4021 Linz T: 0 732/ 7720 – 13638 F: 0 732/ 7720 – 13642 E: u-kf.foe.post@ooe.gv.at H: http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/SID-3DCFCFC3-B0178D4B/ooe/hs.xsl/25624_DEU_HTML.htm
- Landesförderung Salzburg
- Das Land Salzburg gewährt Kleinbetrieben der gewerblichen Wirtschaft mit maximal 12 Mitarbeitern (ohne Lehrlinge) für die Errichtung von thermischen Solaranlagen eine Förderung in Form eines 2%igen Zinsenzuschusses p.a. mit einer Förderlaufzeit bis zu 7 Jahren. Die maximal förderbare Kreditsumme beträgt 18.200 Euro. Eine Kumulation dieser Förderung mit jener der Kommunalkredit Public Consulting GmbH ist nicht möglich.
Nähere Informationen: Amt d. Salzburger Landesregierung – Abt. 15 Gertrude Wörndl Südtiroler Platz 11 5010 Salzburg T: 0 662/ 8042 – 3792 E: gertrude.woerndl@salzburg.gv.at H: http://www.salzburg.gv.at/kleingewerbe
- Landesförderung Steiermark
- Vom Land Steiermark werden nur Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern und einem Jahresnettoumsatz von bis zu 7 Mio. Euro mit einer Förderung unterstützt. Dabei darf die maximale Investitionshöhe 218.000 Euro nicht überschreiten. Die gewährten Zuschüsse betragen je nach Ausmaß der Fördervoraussetzungen 4 % bis 15 %. Eine Kumulation der Förderung mit jener der Kommunalkredit Public Consulting GmbH ist nicht möglich.
Nähere Informationen: Amt der steirischen Landesregierung Fachabteilung 12A Radetzkystraße 3 8010 Graz Frau Ulrike Pauker T: 0 316/ 877 - 2314 F: 0 316/ 877 - 4232
- Landesförderung Tirol
- In Tirol ist eine Förderung - zusätzlich zu jener der Kommunalkretdit Public Consulting GmbH - von bis zu 10 % der Investitionskosten für thermische Solaranlagen verfügbar. Um den Einmalzuschuss zu erhalten muss die Solaranlage mindestens 5.000 Euro bzw. darf maximal 200.000 Euro kosten. In der Richtlinie ist eine Obergrenze für die förderbaren Investitonskosten von 675 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche und die Bedingung von 50 Litern Speichervolumen pro Quadratmeter Kollektorfläche verankert.
Nähere Informationen: Tiroler Landesregierung Abteilung Wirtschaftsförderung Heiliggeiststraße 7-9 6020 Innsbruck T: 0 512/ 508 - 3213 F: 0 512/ 508 - 3235 E: c.abenthung@tirol.gv.at E: wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at H: http://www.tirol.gv.at/themen/wirtschaft-und-tourismus/wirtschaftsfoerderung/
- Landesförderung Vorarlberg
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In Vorarlberg besteht die Möglichkeit, die Landesförderung zusätzlich zur Förderung der Kommunalkredit Public Consulting GmbH in Anspruch zu nehmen. Das Land erhöht diese Förderung um 10 % auf 40 % der Investitionskosten.
Nähere Informationen: Energieinstitut Vorarlberg DI Markus Kaufmann Stadtstraße 33 6850 Dornbirn T: 05572/ 31 202 – 68 F: 05572/ 31 202 – 4 E: markus.kaufmann@energieinstitut.at H: http://www.energieinstitut.at
- Landesförderung Wien
- In Wien besteht durch die gut dotierte Landesförderung, welche auch für Gewerbebetriebe zur Verfügung steht die Möglichkeit, bei Realisierung einer Solaranlage zur Heizungsunterstützung (Niedertemperaturheizung) eine Förderung von 40 % der Investitionskosten in Anspruch zu nehmen, bis maximal einen Sockelbetrag von 1.000 Euro + zusätzlich 70 Euro pro Quadratmeter montierter Absorberfläche.
Wird die Solaranlage nur für Warmwasserbereitung genutzt, werden 30 % der Investition gefördert, bis maximal 1.000 Euro + 100 Euro pro Quadratmeter montierter Absorberfläche. Eine Kumulation der Förderung mit jener der Kommunalkredit Public Consulting GmbH ist nicht möglich.
Nähere Informationen: MA 25 Prüfstelle für Wohnhäuser und Stadterneuerung Muthgasse 62, 1. Stock 1190 Wien T: 0 1/ 4000 – 25075 oder 8025 F: 0 1/ 4000 99 – 25075 E: post@m25.magwien.gv.at H: http://www.wien.gv.at/amtshelfer/stadterneuerung/foerderungen/solarfoerderung.html
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