
* Beispiel Solaranlage zur Heizungsunterstützung, Förderung 20 % Land, 10 % Gemeinden, 300,- Steuerersparnis Lohnsteuerausgleich
Förderbeispiel: Solaranlage 15 m² Kollektorfläche, 1.000 Liter Speicher
Angaben in Euro - holen Sie sich die Förderung!
1bei „Solar-Keymark“ geprüften Kollektoren 2abhängig von Effizienz der Solaranlage
316m² wg. Richtlinie 4mind. 15 % Solarheizung 5mind. 20% Solarheizung
Die genauen Förderbestimmungen
2.000 Euro für Solarwärmeanlagen vom Sanierungsscheck
Direktzuschuss von max. 2.000 Euro pro thermische Solaranlage, Förderung zusätzlich zur Sanierung, max. gesamt 9.000 Euro, Kombination mit Landesförderungen möglich. Voraussetzung ist max. Heizwärmebedarf des Hauses von 75 kWh/m²a.
Liegt der Heizwärmebedarf darüber, muss zumindest eine Teilsanierung durchgeführt werden, welche den Heizwärmebedarf um mindestens 20 % senkt, oder eine Einzelbaumaßnahme (Dämmung der gesamten obersten Geschoßdecke bzw. Dachfläche). Mindest-Bruttokollektorfläche 15 m², Kollektoren müssen Solar-Keymark geprüft sein.
Infos zur Förderaktion im Sanierungsscheck
Absetzbarkeit von Solarwärmeanlagen von der Einkommenssteuer
Der nachträgliche Einbau von Solaranlagen ist von der Einkommenssteuer als Sonderausgabe absetzbar. Der einheitliche Höchstbetrag für Sonderausgaben beträgt 2.920 Euro jährlich. Als Sonderausgabe gelten auch Aufwendungen zur Sanierung von Wohnraum, zum Beispiel Instandsetzungsmaßnahmen. Im Steuerratgeber des Finanzministeriums wird der Einbau von Solaranlagen explizit als Sonderausgabe angeführt, siehe "Das Steuerbuch 2012 - Tipps für die ArbeitnehmerInnenveranlagung 2011"
http://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/Steuerbuch_2012_Ansicht.pdf
30 Prozent der Investitionskosten, max. 1.400 € für Warmwasser, max. 2.200 € für Heizungsunterstützung
Der Einbau einer Wärmemengenerfassung ist verpflichtend.
Anlagen zur Warmwasserbereitung mit mindestens 4 m2 Kollektorfläche und mindestens 200 Liter Speicher für Warmwasser. Nachweis über den Deckungsgrad der Anlagen, dieser ist rechnerisch mittels geeigneter Software zu erbringen (15% des Wärmebedarfes für Raumheizung bei Anlagen zur Heizungsunterstützung)
Nähere Infos unter: http://www.eabgld.at/index.php?id=789
Bei Zweifel an der Förderungswürdigkeit der Anlage gibt die burgenländische Energieberatung Auskunft: 05/ 9010 2220
Für eine zusätzliche Gemeindeförderung fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach!
Sockelbetrag: 1.000 € für Warmwasser, 1.500 € für Heizungsunterstützung,
plus 50 € pro m2 Flachkollektor und Vakuumkollektor, maximal 5.000 € bzw. 50 % der Investitionskosten
Mindestkollektorfläche bei Warmwasser 4 m2, bei Heizungsunterstützung 15 m2
Mindestvolumen Speicher 50 Liter/m2 (Flachkollektor), 70 Liter/m2 (Vakuumkollektor)
Nähere Infos unter: http://www.energiewirtschaft.ktn.gv.at/150189_DE-..htm
Für eine zusätzliche Gemeindeförderung fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach!
Die bisherige Direktförderung für thermische Solaranlagen ist mit Jahresende 2010 ausgelaufen. Ab 1.1.2011 gibt es stattdessen einen Annuitätenzuschuss Voraussetzung ist die Aufnahme eines Wohnbauförderungsdarlehens.
Neubau: Für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung werden max. 1.500 Euro Darlehensrahmen anerkannt, für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Zusatzheizung max. 3.000 Euro. Das Förderungsdarlehen hat einen Tilgungszeitraum von 27,5 Jahren und ist mit 1 % jährlich dekursiv verzinst.
Sanierung: Solaranlagen zur Warmwasserbereitung erhalten 5 Punkte, Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Zusatzheizung 10 Punkte.
1 Punkt = 1 % Darlehensförderung. Die Zuschüsse werden auf die Dauer von 10 Jahren in der Höhe von jährlich 3 % des Darlehens zuerkannt.
Nähere Infos unter: http://www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Heizen-Energie/Solar-Waermepumpen-Photovoltaik-Foerderung/Solar_Waermepumpen_Photovoltaikanlagen.html
Sockelbetrag: 1.100 €, plus 100 € pro m2 (Flachkollektor) oder 140 € pro m2 (Vakuumkollektor), maximal 3.800 € (höchstens 50 Prozent der Anlagenkosten ohne Umsatzsteuer)
Der Einbau eines Wärmemengenzählers ist verpflichtend. Sollten die Kollektoren nicht das internationale Zertifikat "Solar Keymark" aufweisen, reduziert sich obiger Betrag auf 75 € pro m2 (Flachkollektor) bzw. 110 € pro m2 (Vakuumkollektor), die Obergrenze auf 3.000 €.
Mindestkollektorfläche 4 m2 (Flachkollektor) oder 3 m2 (Vakuumkollektor), bei Erweiterung oder Austausch einer bestehenden Solaranlage entfällt der Sockelbetrag.
Für das Jahreshaushaltseinkommen der Förderwerberin/des Förderwerbers und deren Ehegatten bzw. Lebensgefährten gelten Einkommensobergrenzen.
Nähere Infos unter: http://www.ooe.gv.at/cps/rde/xchg/SID-3DCFCFC3-84E24BBF/ooe/hs.xsl/13877_DEU_HTML.htm
Für eine zusätzliche Gemeindeförderung fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach!
Basisförderung: 1. bis 6. m2: 200 €/m2, 7. bis 25. m2: 50 €/m2, maximal
30 % der Investitionskosten
Zuschläge für vorhandene Wärmedämmung und/oder Lüftung mit Wärmerückgewinnung
Zusatzförderungen: Pufferspeicher (500 €), Hocheffizienzpaket (600 €), Solarpumpen - Hocheffizienzpumpen der Energieeffizienzklasse A (50 €)
Pufferspeicher mindestens 100 Liter/m2 Kollektorfläche und/oder Boiler mindestens 75 Liter/m2 Kollektorfläche, Mindestdämmstoffdicke des Pufferspeichers 200 mm (λ40C° = 0,04 W/m2K) oder max. Bereitschaftswärmeverlust (kWh/24h) gemäß Austria Solar Gütesiegel-Richtlinie
Nähere Infos unter: http://www.salzburg.gv.at/themen/ve/energie/erneuerbar/solar.htm
Förderantrag stellen unter: http://www.energieaktiv.at
Für eine zusätzliche Gemeindeförderung fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach!
Warmwasseranlagen seit 1. Mai 2011 im Baugesetz vorgeschrieben, daher im Neubau keine Direktförderung.
Warmwasseranlagen bei Sanierung: Sockelbetrag 300 €, plus 50 € pro m2 Kollektorfläche, maximal 2.000 €
Bei Heizungseinbindung mit mind. 16 m2 Aperturfläche (=Kollektorglasfläche) erhöht sich der Sockelbetrag auf 500 € plus 60 € pro m2 Aperturfläche
Bei Erweiterung bestehender Anlagen auf mind. 16 m2: Sockelbetrag 200 € plus 60 € pro m2 Kollektorfläche
Zusatzförderung: Umwälzpumpen der Energieeffizienzklasse A (50 €)
Mindestens 6 m2 Aperturfläche bei Warmwasser, 16 m2 bei Heizungseinbindung, Wärmemengenzähler verpflichtend
Es sind nur Kollektoren förderbar, welche das Austria Solar Gütesiegel oder ein adäquates Gütezeichen tragen
Förderung des Landes an Gemeindeförderung gebunden
Infoblatt zur Beantragung der Solarförderung
Nähere Infos unter: http://www.technik.steiermark.at/cms/ziel/59689784/DE/
Für eine zusätzliche Gemeindeförderung fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach!
210 € pro m2 Kollektorfläche, Mindestvolumen beim Speicher 50 Liter/m2
Maximalbetrag 2.100 € pro Wohnung, erhöht sich bei Heizungseinbindung
auf 4.200 €
Warmwasseranlagen bis max. 10 m2, darüber wird nur Warmwasser + Heizungsunterstützung gefördert
Wärmemengenerfassung ist verpflichtend vorgeschrieben, z. B. über Wärmemengenzähler
Es sind nur Kollektoren förderbar, welche nach „Solar-Keymark“ geprüft sind oder das Austria Solar Gütesiegel tragen
Nähere Infos unter: http://www.tirol.gv.at/themen/bauen-und-wohnen/wohnbaufoerderung/zusatzfoerderungen/solaranlagen/
Für eine zusätzliche Gemeindeförderung fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach.
Solaranlagen zur Warmwasserbereitung mit mind. 60 Prozent Deckungsanteil werden mit max. 2.500 Euro (Bonusstufe 2) gefördert, max. 35 Prozent der förderfähigen Kosten
Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit mind. 15 Prozent Solarheizung werden mit max. 3.000 Euro (Bonusstufe 2) gefördert, max. 35 Prozent der förderfähigen Kosten
Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit mind. 20 Prozent Solarheizung werden mit max. 3.500 Euro (Bonusstufe 2) gefördert, max. 35 Prozent der förderfähigenKosten
Eine Energieberatung und der Einbau eines Wärmemengenzählers sind verpflichtend vorgeschrieben.
Nähere Infos unter:
http://www.vorarlberg.at/vorarlberg/wasser_energie/energie/energie/formulare/energieformulare.htm
Für eine zusätzliche Gemeindeförderung fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach!
Warmwasser: Sockelbetrag 1.000 €, plus 70 € pro m2 Absorberfläche, maximal 30 Prozent der Investitionskosten
Heizungsunterstützung: Sockelbetrag 1.000 €, plus 100 € pro m2 Absorberfläche, maximal 40 Prozent der Investitionskosten
Kleingartensiedlungsanlagen für nichtganzjähriges Wohnen mind. zwei Quadratmeter und 100 Liter Speichervolumen
Warmwasser: Mindestabsorberfläche 5 m2, Mindestvolumen Speicher 300 Liter
Heizungsunterstützung: Mindestabsorberfläche 10 m2, Mindestvolumen Speicher 800 Liter
Nähere Infos unter: http://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbautechnik/ahs-info/solar-richtlinien.html
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