x

Solarwärme

Umfassende und firmenunabhängige Infos rund um Solaranlagen


 

* Beispiel Solaranlage zur Heizungsunterstützung, Förderung 20 % Land, 10 % Gemeinden, 300,- Steuerersparnis Lohnsteuerausgleich

Förderbeispiel: Solaranlage 15 m² Kollektorfläche, 1.000 Liter Speicher

Angaben in Euro - holen Sie sich die Förderung!

1bei „Solar-Keymark“ geprüften Kollektoren 2abhängig von Effizienz der Solaranlage
316m² wg. Richtlinie 4mind. 15 % Solarheizung 5mind. 20% Solarheizung


Die genauen Förderbestimmungen

Bundesförderung

2.000 Euro für Solarwärmeanlagen vom Sanierungsscheck

Direktzuschuss von max. 2.000 Euro pro thermische Solaranlage, Förderung zusätzlich zur Sanierung, max. gesamt 9.000 Euro, Kombination mit Landesförderungen möglich. Voraussetzung ist max. Heizwärmebedarf des Hauses von 75 kWh/m²a. 

Liegt der Heizwärmebedarf darüber, muss zumindest eine Teilsanierung durchgeführt werden, welche den Heizwärmebedarf um mindestens 20 % senkt, oder eine Einzelbaumaßnahme (Dämmung der gesamten obersten Geschoßdecke bzw. Dachfläche). Mindest-Bruttokollektorfläche 15 m², Kollektoren müssen Solar-Keymark geprüft sein.

Infos zur Förderaktion im Sanierungsscheck

Absetzbarkeit von Solarwärmeanlagen von der Einkommenssteuer

Der nachträgliche Einbau von Solaranlagen ist von der Einkommenssteuer als Sonderausgabe absetzbar. Der einheitliche Höchstbetrag für Sonderausgaben beträgt 2.920 Euro jährlich. Als Sonderausgabe gelten auch Aufwendungen zur Sanierung von Wohnraum, zum Beispiel Instandsetzungsmaßnahmen. Im Steuerratgeber des Finanzministeriums wird der Einbau von Solaranlagen explizit als Sonderausgabe angeführt, siehe "Das Steuerbuch 2012 - Tipps für die ArbeitnehmerInnenveranlagung 2011"
http://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/Steuerbuch_2012_Ansicht.pdf

Förderungen Burgenland

30 Prozent der Investitionskosten, max. 1.400 € für Warmwasser, max. 2.200 € für Heizungsunterstützung

Der Einbau einer Wärmemengenerfassung ist verpflichtend.

Anlagen zur Warmwasserbereitung mit mindestens 4 m2 Kollektorfläche und mindestens 200 Liter Speicher für Warmwasser. Nachweis über den Deckungsgrad der Anlagen, dieser ist rechnerisch mittels geeigneter Software zu erbringen (15% des Wärmebedarfes für Raumheizung bei Anlagen zur Heizungsunterstützung)

Nähere Infos unter: http://www.eabgld.at/index.php?id=789

Bei Zweifel an der Förderungswürdigkeit der Anlage gibt die burgenländische Energieberatung Auskunft: 05/ 9010 2220

Für eine zusätzliche Gemeindeförderung fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach!

Förderungen Kärnten

Sockelbetrag: 1.000 € für Warmwasser, 1.500 € für Heizungsunterstützung,
plus 50 € pro m2 Flachkollektor und Vakuumkollektor, maximal 5.000 € bzw. 50 % der Investitionskosten

Mindestkollektorfläche bei Warmwasser 4 m2, bei Heizungsunterstützung 15 m2

Mindestvolumen Speicher 50 Liter/m2 (Flachkollektor), 70 Liter/m2 (Vakuumkollektor)

Nähere Infos unter: http://www.energiewirtschaft.ktn.gv.at/150189_DE-..htm

Für eine zusätzliche Gemeindeförderung fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach!

Förderungen Niederösterreich

Die bisherige Direktförderung für thermische Solaranlagen ist mit Jahresende 2010 ausgelaufen. Ab 1.1.2011 gibt es stattdessen einen Annuitätenzuschuss Voraussetzung ist die Aufnahme eines Wohnbauförderungsdarlehens.

Neubau: Für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung werden max. 1.500 Euro Darlehensrahmen anerkannt, für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Zusatzheizung max. 3.000 Euro. Das Förderungsdarlehen hat einen Tilgungszeitraum von 27,5 Jahren und ist mit 1 % jährlich dekursiv verzinst.

Sanierung: Solaranlagen zur Warmwasserbereitung erhalten 5 Punkte, Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Zusatzheizung 10 Punkte.
1 Punkt = 1 % Darlehensförderung. Die Zuschüsse werden auf die Dauer von 10 Jahren in der Höhe von jährlich 3 % des Darlehens zuerkannt.

Nähere Infos unter: http://www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Heizen-Energie/Solar-Waermepumpen-Photovoltaik-Foerderung/Solar_Waermepumpen_Photovoltaikanlagen.html

Förderungen Oberösterreich

Sockelbetrag: 1.100 €, plus 100 € pro m2 (Flachkollektor) oder 140 € pro m2 (Vakuumkollektor), maximal 3.800 € (höchstens 50 Prozent der Anlagenkosten ohne Umsatzsteuer)

Der Einbau eines Wärmemengenzählers ist verpflichtend. Sollten die Kollektoren nicht das internationale Zertifikat "Solar Keymark" aufweisen, reduziert sich obiger Betrag auf 75 € pro m2 (Flachkollektor) bzw. 110 € pro m2 (Vakuumkollektor), die Obergrenze auf 3.000 €.

Mindestkollektorfläche 4 m2 (Flachkollektor) oder 3 m2 (Vakuumkollektor), bei Erweiterung oder Austausch einer bestehenden Solaranlage entfällt der Sockelbetrag.

Für das Jahreshaushaltseinkommen der Förderwerberin/des Förderwerbers und deren Ehegatten bzw. Lebensgefährten gelten Einkommensobergrenzen. 
Nähere Infos unter: http://www.ooe.gv.at/cps/rde/xchg/SID-3DCFCFC3-84E24BBF/ooe/hs.xsl/13877_DEU_HTML.htm

Für eine zusätzliche Gemeindeförderung fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach!

Förderungen Salzburg

Basisförderung: 1. bis 6. m2: 200 €/m2, 7. bis 25. m2: 50 €/m2, maximal
30 % der Investitionskosten

Zuschläge für vorhandene Wärmedämmung und/oder Lüftung mit Wärmerückgewinnung

Zusatzförderungen: Pufferspeicher (500 €), Hocheffizienzpaket (600 €), Solarpumpen - Hocheffizienzpumpen der Energieeffizienzklasse A (50 €)

Pufferspeicher mindestens 100 Liter/m2 Kollektorfläche und/oder Boiler mindestens 75 Liter/m2 Kollektorfläche, Mindestdämmstoffdicke des Pufferspeichers 200 mm (λ40C° = 0,04 W/m2K) oder max. Bereitschaftswärmeverlust (kWh/24h) gemäß Austria Solar Gütesiegel-Richtlinie

Nähere Infos unter: http://www.salzburg.gv.at/themen/ve/energie/erneuerbar/solar.htm

Förderantrag stellen unter: http://www.energieaktiv.at

Für eine zusätzliche Gemeindeförderung fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach!

Förderungen Steiermark

Warmwasseranlagen seit 1. Mai 2011 im Baugesetz vorgeschrieben, daher im Neubau keine Direktförderung.

Warmwasseranlagen bei Sanierung: Sockelbetrag 300 €, plus 50 € pro m2 Kollektorfläche, maximal 2.000 €

Bei Heizungseinbindung mit mind. 16 m2 Aperturfläche (=Kollektorglasfläche) erhöht sich der Sockelbetrag auf 500 € plus 60 € pro m2 Aperturfläche

Bei Erweiterung bestehender Anlagen auf mind. 16 m2: Sockelbetrag 200 € plus 60 € pro m2 Kollektorfläche

Zusatzförderung: Umwälzpumpen der Energieeffizienzklasse A (50 €)

Mindestens 6 m2 Aperturfläche bei Warmwasser, 16 m2 bei Heizungseinbindung, Wärmemengenzähler verpflichtend

Es sind nur Kollektoren förderbar, welche das Austria Solar Gütesiegel oder ein adäquates Gütezeichen tragen

Förderung des Landes an Gemeindeförderung gebunden

Infoblatt zur Beantragung der Solarförderung

Nähere Infos unter: http://www.technik.steiermark.at/cms/ziel/59689784/DE/

Für eine zusätzliche Gemeindeförderung fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach!

Förderungen Tirol

210 € pro m2 Kollektorfläche, Mindestvolumen beim Speicher 50 Liter/m2

Maximalbetrag 2.100 € pro Wohnung, erhöht sich bei Heizungseinbindung
auf 4.200 €

Warmwasseranlagen bis max. 10 m2, darüber wird nur Warmwasser + Heizungsunterstützung gefördert

Wärmemengenerfassung ist verpflichtend vorgeschrieben, z. B. über Wärmemengenzähler

Es sind nur Kollektoren förderbar, welche nach „Solar-Keymark“ geprüft sind oder das Austria Solar Gütesiegel tragen

Nähere Infos unter: http://www.tirol.gv.at/themen/bauen-und-wohnen/wohnbaufoerderung/zusatzfoerderungen/solaranlagen/

Für eine zusätzliche Gemeindeförderung fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach.

Förderungen Vorarlberg

Solaranlagen zur Warmwasserbereitung mit mind. 60 Prozent Deckungsanteil werden mit max. 2.500 Euro (Bonusstufe 2) gefördert, max. 35 Prozent der förderfähigen Kosten 

Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit mind. 15 Prozent Solarheizung werden mit max. 3.000 Euro (Bonusstufe 2) gefördert, max. 35 Prozent der förderfähigen Kosten

Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit mind. 20 Prozent Solarheizung werden mit max. 3.500 Euro (Bonusstufe 2) gefördert, max. 35 Prozent der förderfähigenKosten

Eine Energieberatung und der Einbau eines Wärmemengenzählers sind verpflichtend vorgeschrieben.

Nähere Infos unter: 
http://www.vorarlberg.at/vorarlberg/wasser_energie/energie/energie/formulare/energieformulare.htm

Für eine zusätzliche Gemeindeförderung fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach!

Förderungen Wien

Warmwasser: Sockelbetrag 1.000 €, plus 70 € pro m2 Absorberfläche, maximal 30 Prozent der Investitionskosten

Heizungsunterstützung: Sockelbetrag 1.000 €, plus 100 € pro m2 Absorberfläche, maximal 40 Prozent der Investitionskosten

Kleingartensiedlungsanlagen für nichtganzjähriges Wohnen mind. zwei Quadratmeter und 100 Liter Speichervolumen

Warmwasser: Mindestabsorberfläche 5 m2, Mindestvolumen Speicher 300 Liter

Heizungsunterstützung: Mindestabsorberfläche 10 m2, Mindestvolumen Speicher 800 Liter

Nähere Infos unter: http://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbautechnik/ahs-info/solar-richtlinien.html

Austria Solar haftet nicht für Schäden, die aus inkorrekten oder verspäteten Inhalten oder aus Handlungen resultieren, die im Vertrauen auf die Richtigkeit des Inhaltes getätigt wurden. Die auf dieser Website oder in Dokumenten auf dieser Website enthaltenen Informationen stellen keine verbindliche Beratung, sondern lediglich eine unverbindliche Information dar. Da einige Links außerhalb unseres Einflusses liegen, können wir für den Inhalt und die Gestaltung dieser Sites keine Haftung übernehmen.